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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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bestätigt dem kloster Hersfeld unter dem abte Bun (wahrscheinlich aus vorlage wiederholt, statt Günther, vgl. no 274c) auf bitte seines sohnes Otto zu voller kraft für die zukunft die schon von kaiser Karl gemachte aber nicht urkundlich gesicherte (nequaquam imp. auctoritate firmatum) schenkung der im Hassengau gelegenen kapellen Gunrinhereslibien (Gimmehereslibeen, Leibnitz), Osterhausen, Allstedt, Wiederstedt, mit den zugehörigen villen und zehnten. Ludolphus canc. adv. Brunonis archicap. Magdeb. kopialb. s. XV (mit iahresang. = no 284) Magdeburg (D). Leibnitz Ann. 3,41 aus ch. unvollst. = Heinemann C. d. Anhalt. 1, 22 no 30; *M. G. DD. 1,298 no 215 aus D. ‒ Da nach M. G. DD. 1,297 ein diktat aus der kanzlei Ludwigs d. Frommen oder seiner söhne zugrunde liegt, ist vorliegende wahrscheinlich nicht die erste bestätigung der schenkung Karls d. Grossen, unter welchem ein abt Brun oder Bun ebenso wie dann 814‒820 und 830‒846 vorkommt, während die nennung Wicberts als patron erst einer nach 882 (BM. 1532) fallenden vorlage entnommen sein könnte. Von den genannten orten ist der erste nur hier vorkommende lautlich unsicher, kaum mit Heinemann auf Wormsleben zu deuten, vgl. no 160; statt des letztern der schon im Schwabengau liegt (Sprunner-Menke karte no 33 und karte in Böttger Diöcesangrenzen sowie ib. 3,204.205), steht sonst in diesem zusammenhange stets Riestedt (vgl. BM. 207, St. 740.3213), es ist dabei eher an ein versehen der ottonischen kanzlei oder der überlieferung zu denken, als dass ursprünglich Wiederstedt statt Riestedt geschenkt worden sei; fälschung unwahrscheinlich, da Protokoll und kontext sonst tadellos sind und der zehentstreit mit Halberstadt sich nur um die 3 orte Allstedt, Osterhausen, Riestedt drehte, vgl. M. G. DD. l. c.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 287, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0960-08-26_1_0_2_1_1_536_287
(Abgerufen am 19.03.2024).