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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Agapit (II.) ermahnt die Erzbischöfe und Bischöfe von Gallien und Burgund in einem durch den aus Rom nach Frankreich zurückreisenden Bischof Rodmund von Autun überbrachten Schreiben, für die Rückgabe der durch Isuard (von Caumont) und dessen Genossen widerrechtlich in Besitz genommenen Güter der Abtei Saint-Symphorien (D. Autun) bei Arles und Avignon in der Provence nötigenfalls durch Exkommunikationsverhängung zu sorgen (Nam domnus Rodmundus nuper a Roma veniens detulit litteras ex parte domni Agapiti papae in primis admonitorias de terra sancti Symphoriani, quae coniacet in partibus Provinciae, scilicet in circuitu Arelatensi et Avenionensi, quam tenent Isuardus et socii eius sine voluntate illorum, qui corpus sancti Symphoriani custodiunt et venerantur).

Überlieferung/Literatur

Erw.: Synodalschreiben an die provenzalischen Bischöfe (Déléage, Recueil 24 ff.). Reg.: J. 2811; JL. 3663. Lit.: Ch. L. Dinet, Saint-Symphorien et son culte, II (Autun 1861) 218; L. H. Labande, Saint-Symphorien de Caumont (Mémoires de l'academie de Vaucluse 19/1900, 179 ff.); Berr, Gewalttaten 97 f.; Déléage, Recueil p. LXXXI f.; Schröder, Synoden 271 ff.; Pontal, Conciles 73 f.

Kommentar

Das zitierte Synodalschreiben ist in einer Abschrift des Chartulars von St-Symphorien (Paris, Bibl. nat.: Ms. lat. 18354 fol. 23v) aus dem Jahre 1721 überliefert, das hier erwähnte Schreiben des Papstes aber heute verloren. Jenes könnte freilich aus diesem die Exkommunikationsformel übernommen haben. Als Absender des Synodalschreibens erscheinen die Erzbischöfe Amblard von Lyon und Hermann von Sens sowie die Bischöfe Rodmund von Autun, Hildebod von Chalon, Maimbod von Mâcon, Achard von Langres, Ansegis von Troyes, Wido von Auxerre und Gauzbert von Nevers, als Empfänger Erzbischof Manasse von Arles und die Bischöfe Landerich von Avignon und Heribert von Cavaillon. Aus der Regierungszeit der Genannten datiert Déléage 24 f. das Synodalschreiben in die Zeit von Juli 956 bis Sep. 958. Auffällig ist dann aber, wieso Papst Agapit II. nicht bereits als verstorben erwähnt wird. Die Romreise Rodmunds, die sonst in keiner Quelle erwähnt wird, fällt wohl in die Zeit knapp vor dem Tode des Papstes. Die verschiedenen chronologischen Schwierigkeiten sowie der Umstand, daß die Synode der gallischen Bischöfe sonst nirgends erwähnt wird und das von ihr abgesandte Synodalschreiben zumindest in seiner heute überlieferten Gestalt nicht durch Unterschriften und Datierung beglaubigt ist, veranlassen Déléage p. LXXXII den Akt als sehr verdächtig zu beurteilen. Es ist auch auffällig, daß sich der Papst nicht direkt an die provenzalischen Bischöfe wandte, sondern dem Bischof Rodmund ein Schreiben an den Episkopat Galliens und Burgunds mitgab und erst eine gallische Synode die Provenzalen vom Mandat des Papstes in Kenntnis setzen mußte. Im zitierten Chartular von St-Symphorien (fol. 26) findet sich weiters ein „Transmissio excommunicationis” benannter Akt samt einer dazugehörigen Exkommunikationsformel (Déléage 27 f.), die sich gegen Isuard richtet, der widerrechtlich Besitzungen von St-Symphorien in finibus loci, qui dicitur Magna in der Provence innehat. Diese Exkommunikation Isuards wurde den Erzbischöfen Artold von Reims und Amblard von Lyon sowie den Bischöfen Rodmund von Autun, Achard von Langres, Frotgar von Chalon, Natrand von Nevers und Richard von Auxerre mitgeteilt. Aus der Regierungszeit der Genannten kann Déléage 27 den Akt in die Zeit zwischen den 14. Apr. und den 20. Sep. 961 datieren. Die an der Spitze des Aktes stehende Datierung ist dagegen in mancher Beziehung fehlerhaft: Anno incarn. dom. DCCCCLVIII., ind. III., imp. Michaele imp. Constantinopoli, dom. autem Joanne apost. Romae praesidente, regnante Lothario Francorum rege. Man hat diese Transmissio excommunicationis früher Papst Johannes XIII. zugeschrieben und zu n. 491 datiert, dann aber in den Pontifikat Johannes' XII. gesetzt (JL. 3685) und daraus weitgehende Schlüsse über die Verbindung Roms zu Byzanz in jener Zeit auf Grund der Erwähnung eines byzantinischen Kaisers in der Datierung gezogen; vgl. Kölmel, Kirchenstaat 17; Haller, Papsttum II 550. Mit dem genannten Michael kann freilich nur der 842‒867 regierende byzantinische Kaiser gemeint sein oder es müßte ein Fehler des Datars angenommen werden. Vgl. dazu M. Arbagi, A Tenth Century Emperor Michael of Constantinople (Speculum 48/1973, 538 ff.), wo eine plumpe Fälschung angenommen wird. Labande 181 f. hat gezeigt, daß der ganze Akt keineswegs aus der päpstlichen Kanzlei stammt, sondern als Antwort der provenzalischen Bischöfe auf das ihnen übersandte Synodalschreiben zu beurteilen ist, sozusagen die Vollzugsmeldung der durch die Synode im Auftrag des Papstes geforderten Exkommunikation Isuards durch die Provenzalen. Wegen der fehlerhaften Datierung ist allerdings auch dieser Akt verdächtigt. Laut Labande 181 f. ist der Ort Magna, in dessen Umgebung sich Isuard Besitzungen von St-Symphorien angeeignet hatte, mit Caumont im Departement Vaucluse zu identifizieren. Über die Erledigung des Streites zwischen der Abtei und Isuard vgl. n. 491. Schröder 274 f. möchte trotz Bedenken an der Echtheit des ganzen im Chartular überlieferten „Aktendossiers” festhalten und datiert die Synode zwischen 10. Juni und 5. Aug. 957.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 252, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0955-00-00_1_0_2_5_0_274_252
(Abgerufen am 28.03.2024).