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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Die von Otto (unter Leitung des Mainzer Erzbischofs Friedrich und des Churer Bischofs Hartbert, vgl. das vorige Reg.) nach Rom geschickte Gesandtschaft, die dort seinen Empfang vorbereiten soll, kehrt ergebnislos zurück (Qua non obtenta [scil. susceptio] ... regreditur).

Überlieferung/Literatur

Flodoard, Annales a. 952, ed. Lauer, S. 133. – Vgl. B-O 201a.

Kommentar

Auch der Zeitpunkt der Rückkehr der beiden Legaten steht im Licht der im vorigen Reg. angeführten Gründe nicht fest. Daß Flodoard, der die Namen der beiden Legaten gar nicht erwähnt (vgl. das vorige Reg.), die Nachricht von der ergebnislosen Legation erst zu Beginn des Jahres 952 bringt, liegt an der Verknüpfung mit der Rückkehr Ottos nach Ostfranken und spricht daher nicht gegen die Annahme, daß die Legaten schon Mitte Oktober 951 aus Rom zurückgekehrt sind. Ein sicherer Terminus ante ergibt sich im übrigen durch die Tatsache, daß Erzbischof Friedrich von Mainz das Weihnachtsfest bereits im thüringischen Saalfeld gefeiert hat; vgl. das folgende Reg. – Über die Gründe des Scheiterns der Gesandtschaft vgl. Zimmermann, Ottonische Studien, S. 139f. (S. 18f.). – Vgl. noch Sickel, Beiträge VII, S. 736; Köpke/Dümmler, Otto d. Gr., S. 199f., sowie die im vorigen Reg. angeführte Lit.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 2204, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0951-11-00_1_0_1_3_3_772_2204
(Abgerufen am 19.04.2024).