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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Der notarius domni regis Gumpert schreibt eine Tauschurkunde des Bischofs Recco von Bergamo. -- Fortgefallene Datierung. -- Unter den Zeugen die notarii domni regis Teudald, Andreas und Leo.

Überlieferung/Literatur

(Charta (comutacio ), ed. Pergamene di Bergamo, Nr. 94 S. 152-154, zu 938-953 (Or., vgl. die Taf. 94 im zugehörigen Tafelband).)

Kommentar

Die Herausgeber der "Pergamene di Bergamo" haben die in der oberen Hälfte nur fragmentarisch überlieferte Originalurkunde in die Amtszeit des Bischofs Recco (938-954) datiert, doch läßt sich dieser Zeitraum weiter einschränken. Es ist nämlich davon auszugehen, daß das Stück während der Alleinherrschaft Lothars d. Jüngeren zwischen 947 und 950 ausgestellt wurde, da die Königsnotare und Königsrichter sich vorher und nachher wegen der Samtherrschaft jeweils zweier Könige notarius (iudex ) domnorum regum genannt hätten; vgl. auch das folgende Reg. Gumpert ist im übrigen erstmals 933 März in Bergamo bezeugt (Reg. 1676), letztmalig 954 Mai (Reg. 2282). Zu Bischof Recco s. zuletzt Reg. 2133.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 2163, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0947-12-00_1_0_1_3_3_731_2163
(Abgerufen am 25.04.2024).