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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Agapit (II.) empfängt den Reimser Diakon Sigebald, der ihm (angeblich) im Auftrage von Reimser Suffraganbischöfen ein Schreiben überbringt, worin die Restitution Hugos (von Vermandois) als Erzbischof von Reims und die Absetzung des Erzbischofs Artold erbeten werden. Der Papst läßt Sigebald daraufhin durch (den als päpstlichen Datar tätigen Bischof) Marinus (von Bomarzo) ein entsprechendes Mandat übergeben.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Flodoard v. Reims, Ann. 948 (Lauer 108 u. 113); Flodoard v. Reims, Hist. IV 34 f. (MGSS. XIII 585 u. 588); Richer v. Reims, Hist. II 67 u. 78 (Latouche I 236 u. 258 ff.); Hugo v. Flavigny, Chr. (MGSS. VIII 361). Reg.: J. *2788; JL. *3637; Böhmer-Ottenthal n. 166 a; GP. X/1, 40 n. *57. Lit.: Dümmler, Otto der Große 161 f. u. 164; Lauer, Le regne de Louis 167 u. 183 f.; Engelmann, Legaten 94; Büttner, Ingelheim 20; Zimmermann, Studien 134; Schröder, Synoden 95; Wolter, Synoden 44; Sot, Flodoard 301; Hehl, Ruotbert 58 f.

Kommentar

Sigebald hat das Mandat bereits auf der Synode von Mouzon im Jan. 948 im Auftrage Hugos vorgelegt, worüber Artold auch in seinem Brief an die Synode von Ingelheim berichtet (vgl. auch MG. Conc. VI 156). Daraus ergibt sich der Terminus ante quem für die Romreise Sigebalds und für die Ausstellung des heute verlorenen Papstmandates. Artold war im Sep. 946 in Reims durch Otto den Großen und König Ludwig IV. von Frankreich restituiert, sein Gegner Hugo aber vertrieben worden. Agapit II. hatte dann den Erzbischof Robert von Trier mit der Herbeiführung einer Synodalentscheidung über den Streit beauftragt (n. 208). Als Robert im Aug. 947 einen diesbezüglichen päpstlichen Legationsauftrag erhielt und als er im Nov. 947 in Verdun seine erste Synode zur Schlichtung des Reimser Schismas abhielt, lag noch keine Entscheidung des Papstes zugunsten Hugos vor. Vermutlich wurde Sigebald nach Rom geschickt, als der Verlauf der Ereignisse für Hugo gefährlich zu werden schien, und kehrte erst Ende 947 nach Frankreich zurück. Die Synode von Mouzon beschloß non esse dignum vel congruum, ut mandatum legationis (vgl. n. 208) ... propter illas litteras intermitteret (Lauer 108). Auf der Synode von Ingelheim im Juni 948 legte Sigebald das päpstliche Mandat nochmals dem päpstlichen Legaten Marinus und den Synodalen vor asserens easdem litteras sibi Romae ab ipso qui aderat Marino vicario datas (Flodoard, Lauer 113). Letztere Behauptung wurde auch von Marinus nicht bestritten, doch behauptete Bischof Rodulf (II.) von Laon, der neben den Bischöfen Wido (I.) von Soissons und Hildegar von Beauvais im Papstmandat als Petent angesprochen worden war (vgl. auch Lohrmann, PUU. in Frankreich VII 22 n. 7), weder von der Absendung des Sigebald noch vom Empfang eines solchen päpstlichen Schreibens bisher etwas gehört zu haben. Auch Fulbert von Cambrai und Artold von Reims bestätigen dies. Vgl. dazu auch Büttner, Mainzer Erzbischöfe 8 ff. und besonders 10 Anm. 36 über das vermutliche Zustandekommen des Reimser Schreibens nach Rom; Fuhrmann, Ingelheim 162; Tellenbach in FS. Fleckenstein (1984) 169. Die Synode von Ingelheim verdammte daher das Schriftstück als erschlichen. Auf Grund falscher Informationen dürfte sich Papst Agapit n. im Herbst 947 also tatsächlich für Hugo erklärt haben (ut Hugoni Remense redderetur episcopium; Flodoard, Lauer 108) und ein Mandat an die angeblichen Auftraggeber Sigebalds, die Reimser Suffragane und Anhänger Hugos, gesandt haben, das der damals als Datar in der Papstkanzlei beschäftigte Marinus (vgl. Santifaller, Elenco 86) Sigebald zur Beförderung übergab.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 212, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0947-00-00_1_0_2_5_0_226_212
(Abgerufen am 29.03.2024).