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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Bei Papst Agapit (II.) verklagt Abt Balduin von Montecassino den Fürsten Atenulf (III.) von (Capua-)Benevent, weil dieser während seiner Abwesenheit in Rom (n. 184) neuerlich das Kloster Santa Sofia in Benevent besetzt und dem Kloster Montecassino entfremdet habe. Der Abt erwirkt ein Mandat des Papstes an den Fürsten Atenulf, worin diesem die Restitution des Klosters anbefohlen wird.

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 203; Leo v. Ostia, Chr. I 58 (MGSS. XXXIV 146); Leo v. Ostia, Relatio (Gattula 54). Reg.:

Kommentar

Der Bericht der genannten Quellen ist zumindest chronologisch nicht einwandfrei. Laut Leo v. Ostia, der sich anscheinend auf das gefälschte Mandat Agapits II. (n. 203) stützt, erfolgte die Klage Balduins kurz nach dem Regierungsbeginn des Papstes, jedoch war damals Atenulf III. von Benevent bereits tot. Die Klage des Abtes könnte sich höchstens auf einen unter Fürst Landulf II. im Sommer 945 gefällten Gerichtsentscheid beziehen, wonach das Kloster Santa Sofia von der Jurisdiktionsgewalt des Abtes von Montecassino eximiert sei; vgl. St. Borgia, Memorie istoriche della pontificia città di Benevento, III/1 (Rom 1769) 23 ff. Dieser Entscheid erfolgte nach Anhören beider Teile, nämlich des Abtes Ursus von Santa Sofia und des Abtes Maielpot, des Nachfolgers Balduins in Montecassino, und wird auch in n. 1237 erwähnt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †202, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0946-00-00_1_0_2_5_0_216_F202
(Abgerufen am 20.04.2024).