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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Marinus II. beruft den Abt Balduin von Montecassino nach Rom und überträgt ihm wegen seiner Klugheit die Abtei San Paolo (fuori le mura).

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 203: Leo v. Ostia, Chr. I 58 (MGSS. XXXIV 145 f.): Leo v. Ostia. Relatio (Gattula 54). Reg.: Trifone, Serie 110. Lit.: Sackur. Cluniacenser I 113; Schuster. San Paolo 51; Leccisotti, Montecassino 46; Leccisotti, Una lacuna 276 f.; Antonelli, L'opera di Odone 31 ff.

Kommentar

Balduin war bereits nach der durch Odo von Cluny durchgeführten Reform in San Paolo (vgl. n. 125) Abt dieses Klosters geworden, hatte dann aber nach der Absetzung des Abtes Adelpert von Montecassino Anfang 943 auch die Leitung dieser Abtei übernommen, deren Konvent damals noch in Capua war. Möglicherweise wirkte Balduin schon seit 940 neben Adelpert unter den Montecassineser Mönchen zum Zwecke der Reform im Auftrag Odos von Cluny und wurde in San Paolo durch den Prior Johannes, den Biographen Odos, vertreten. Vgl. über diesen auch G. Arnaldi in Bullet. stor. Ital. 71/1959, 19‒37 u. bes. 23 f. Balduins Rückberufung nach Rom soll laut Leo v. Ostia in der letzten Zeit des Pontifikates Marinus' II. erfolgt sein, muß aber auf Sommer 945 datiert werden, wenn sich Balduins Beschwerde bei Papst Agapit II. über die Entfremdung des Sofienklosters in Benevent von der Jurisdiktion Montecassinos auf Maßnahmen des Fürsten Landulf II. im Sommer 945 bezieht, die während der Abwesenheit des Abtes in Rom zur Durchführung kamen (vgl. n. 202). Leo v. Ostia verschweigt, daß Balduin schon vor 945 in Rom gewirkt hatte und Montecassino bzw. San Benedetto in Capua von hier aus reformiert wurde, da dies dem Hauptkloster des Benediktinerordens kaum zur Ehre gereichte. In Capua wurden Maielpot und dann Aligern die Nachfolger Balduins, doch dürfte sich dieser die Oberleitung des Konventes vorbehalten haben. Er gab später auch die Abtwürde von San Paolo auf, wo um 950 der Mönch Andreas von Gorze als Abt eingesetzt wurde (vgl. n. 223). Zur Chronologie der Ereignisse vgl. zuletzt Antonelli 32 Anm. 55. zu Balduin Hoffmann in QuF. 47/1967, 275 ff.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. 184, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0945-00-00_1_0_2_5_0_198_184
(Abgerufen am 29.03.2024).