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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3

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Hugo bestimmt seinen natürlichen Sohn Tedbald, den ihm die Römerin (genere Romana ) Stephania geboren hat, zum Archidiakon in Mailand (archidiaconem constituit ) mit der Absicht, ihn dort nach dem Tod des amtierenden Erzbischofs (Arderich) zum Nachfolger zu erheben.

Überlieferung/Literatur

(Liutprand, Antapodosis IV, 14, ed. Becker , S. 112 (ed. Chiesa , S. 105). Vgl. mit zahlreichen zum Teil legendenhaften Details Arnulf, Gesta arch. Mediol. I, 2, ed. Zey , S. 120 (edd. Bethmann /Wattenbach, MGH SS VIII, S. 7).)

Kommentar

Liutprand erwähnt die Episode im Zusammenhang mit seinem Bericht über die zahlreichen Konkubinen Hugos; vgl. Reg. 1863. Daß Tedbald damals noch sehr jung war (in puerili aetate ), betont nur der Mailänder Chronist. Hugo hatte Arderich von Mailand zuvor gerade wegen seines fortgeschrittenen Alters zum Erzbischof erhoben, wie Arnulf weiter zu berichten weiß. Die lange Amtszeit des Arderich soll seinen Plänen aber einen Strich durch die Rechnung gemacht haben; vgl. Reg. 1985. -- Nach Mailänder Überlieferung soll Arderich 936 Erzbischof geworden sein, doch ist er nicht vor 941 bezeugt. Sein Todesjahr wird mit 948 angegeben; vgl. Art. Arderico (Dizion. biogr. degli italiani 4) S. 19f. Der Vorgänger des Arderich, Hilduin, ist zuletzt 936 nachweisbar (Reg. 1738). Eine genauere Datierung der Episode setzte voraus, daß sowohl die Amtszeiten der Erzbischöfe als auch die Glaubwürdigkeit Arnulfs gesichert wären. -- Vgl. Köpke/Dümmler , Otto d. Gr., S. 135; Savio , Vescovi. Lombardia II/1, S. 353ff.; Cazzani , Vescovi2 , S. 85ff.; Picasso , Chiesa vescovile, S. 145; Keller , Adelsherrschaft, S. 225. Siehe auch Reg. 1985

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,3 n. 1865, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0940-05-00_1_0_1_3_3_431_1865
(Abgerufen am 19.03.2024).