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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Reichstag. Unde exiit edictum a rege, ut universalis populi conventio fieret, Widukind II, 10. Verhandlungsgegenstände waren nach derselben quelle: rechtliche entscheidung über das eintrittsrecht der söhne vorverstorbner söhne in die grossväterliche erbschaft Das erste urteil, dass die frage durch kampf zwischen den edelgebornen schiedsrichtern (arbitri) der reichsversammlung auszutragen sei, wurde durch den allgemein gebilligten und vom könig dann ausgegebenen beschluss (melius consilium) ersetzt, dass das gottesurteil durch gewerbsmässige kämpf er auszufechten sei; der kampf entscheidet für die enkel; zur erklärung vgl. Simson in Forsch. 25, 369 ff. und Planck in Münchner SB. phil. hist. Cl. 1886 164‒180. Ferner gericht in der fortdauernden fehde zwischen Eberhard von Franken und Bruning (no 69a), welche zu ausgedehnten raub- und brandzügen geführt hatte. Die vorgeladenen friedenstörer, welche bisher läugneten contra regiam potestatem aliquid fecisse sed iniuriam tantummodo in socios vindicassent, werden ihrer schuld überführt; obwol der könig ihr nichterscheinen vor gericht als verachtung der k. maiestät empfindet, lässt er sie straflos ausgehen, wodurch gesetzlosigkeit und untaten noch zunehmen. ‒ Dieses milde urteil des gerichtes ist als folge der von Widukind früher gemeldeten verbindungen Eberhards mit dem sächsischen adel (no 6b) zu betrachten; entscheidend wurde der bund des Frankenherzogs mit dem durch die zurücksetzung (no 69b) in grosse trauer versetzten Thankmar (Widukind II,9.11) und mit Wichmann dem bruder Hermanns von Sachsen (qui se alienavit a rege), ib. c. 11, vgl. Cont. Reginonis 939 (schluss, während der zusatz über aufstände in allen reichsteilen zu beiden iahren passt) und Ann. Quedlinb. (M. G. SS. 3,56): Everardus dux Francorum et Wigmannus Saxonicus atque improbus Thancmer inani consensu conspiravere in regem zu 937, auch der tod Thankmars ist ein iahr zu früh gesetzt. ‒ Stela = Steele sö. Essen.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 75b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0938-05-00_1_0_2_1_1_168_75b
(Abgerufen am 16.04.2024).