RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,3
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Papst Leo (VII.) bestätigt Erzbischof Friedrich von Mainz auf dessen briefliche Bitte hin (Reg. 1777) die Privilegien seiner Kirche und ernennt ihn zum apostolischen Vicarius und Missus für ganz Germanien.
Überlieferung/Literatur
(B-Z2 137 (ed. Zimmermann , Papsturkunden2 , Nr. 79 S. 133f.); Jakobs , Germania pontificia IV, S. 73 Nr. 58 (zu 937 August -- 939 Juli Anfang).)
Kommentar
Die chronologische Einordnung durch Zimmermann , der ich hier folge, geht von der Annahme aus, daß Friedrich von Mainz bald nach seinem Amtsantritt (9. Juli 937) an den Papst herangetreten sein und auch der Papst nicht allzulange mit seiner Antwort gewartet haben wird. Vgl. zur Sache auch Hehl , Papstbezug, S. 218-221 (zu Ende 937).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,3,3 n. 1786, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0937-00-00_1_0_1_3_3_352_1786
(Abgerufen am 20.04.2024).