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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Lagerung. Castra metatus est rex cum valido exercitu in dem ausdrücklich auch die thüringische legion erwähnt wird. Auf die den Ungarn unerwartete (so auch Liudprand Antap. II, 23.30) nachricht davon und von der niederlage des westcorps hebt das ostheer die belagerung der burg auf und sammelt in der nacht seine truppen durch feuer- und rauchzeichen. Widukind I,38. ‒ Riade ist also in der nähe iener burg zu suchen, aber ebenfalls unbekannt. Liudprand Antap. II, 29 verlegt die folgende schlacht iuxta oppidum Meresburg, dagegen spricht dass Widukind und vor allem auch Thietmar diese stadt nicht nennen; nach der darstellung bei Widukind muss die schlacht in Thüringen oder etwa unmittelbar an der sächsischen grenze geschlagen worden sein, s. Mittheil. des Inst. f. öst. GF. 7,336, kann also nicht mit Waitz Heinrich I. 3 155 nach dem ungeschickten auszug, welchen das Chr. Suev. un. (M. G. SS. 13,67) aus den schwäb. reichsann. machte: H. Ungarios in Syrbia interfecit (vgl. oben die stelle aus Herimanni Aug. chr.) in das Sorbengebiet verlegt werden; Riade wird daher auf Ritteburg oder eines der andern, Riede‘ in der goldenen Au an der Unstrut (einen fluss in der nähe des schlachtfeldes erwähnt Flodoardi Ann.) zu deuten sein, Riede in Thuringia erwähnt DO. III. no 344. Die unerquickliche literatur über diese frage verzeichnet Giesebrecht Kaiserzeit 1 5, 812 und Waitz l. c. 153‒155.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. 43c, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0933-03-14_1_0_2_1_1_103_43c
(Abgerufen am 20.04.2024).