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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Papst Johannes (XI.) gibt allgemein (legentibus audientibusque) bekannt, unter welchen Bedingungen Silvius (von Clérieux) in Rom auf Rat der Bischöfe die päpstliche Absolution von der dem Papste gebeichteten Einäscherung der Kirche (Saint-Barnard in Romans) (D. Vienne) erteilt wurde. ‒ Noscant omnes homines ...

Überlieferung/Literatur

Org.: Kop.: 12. Jh., Valence Arch. départ.: Cartularium s. Barnardi fol. 9. Drucke: Giraud, Essai hist. I, preuv. 1; Chevalier, Cartulaire de St-Barnard 14; Zimmermann, PUU. 110 n. † 66. Reg.: JL. 3593; Chevalier, Reg. I 186 n. 1097. Lit.: Gall. Christ. XVI 60, 166 u. 169; Giraud, Essai hist. II 19.

Kommentar

Zur Überlieferung vgl. Wiederhold, PUU. in Frankreich III 15 u. Font-Réaulx in Bullet, philol. et hist. d'anne 1973, 70. Nur aus dem Umstand, daß die Urkunde im Chartular von St-Barnard aufscheint, läßt sich erschließen, daß sie zugunsten dieses Klosters ausgefertigt wurde. In einem der Urkunde vorangestellten Regest vermerkt der Schreiber des Chartulars, daß die Zerstörung des Klosters durch Erzbischof Sobo von Vienne (931‒952) erfolgt sei, dessen Vasall Silvius war und in dessen Auftrag er gehandelt zu haben scheint, wobei Silvius vielleicht zu weit gegangen sein dürfte. Jedenfalls nahm er alle Schuld auf sich und versprach die Wiederherstellung des Klosters und, zur Vermeidung weiterer Tyrannei seitens des Diözesanbischofs, dessen Unterstellung unter den Papst. Gundlach, Arles und Vienne 174 Anm. 1 hält das Papstschreiben für eine Fälschung aus dem Anfang des 12. Jh., welche während der Auseinandersetzungen des Klosters Romans mit dem Erzbischof von Vienne die Romfreiheit des Klosters beweisen sollte. Auch die Höhe der von Silvius übernommenen Satisfaktionsleistungen läßt an ein Falsifikat denken: Freilassung von 60 Sklaven, Zahlung von 100 Silberpfund, lebenslänglicher Unterhalt von 12 Armen, strenges Fasten am 3. und 6. Wochentag, Verzicht auf Fleisch- und Weingenuß an allen Tagen mit Ausnahme von Donnerstag und Sonntag sowie den Feiertagen, Verzicht auf prunkvolle Kleidung, Verzicht auf das Waffentragen während der Fastenzeit, dauernder Verzicht auf den Kirchenbesuch und auf das Kommunizieren, sowie endlich ‒ wie schon gesagt ‒ Wiederherstellung der eingeäscherten Kirche oder einer anderen Kirche, welche der Papst noch nennen würde. Als Aussteller des undatierten Mandates käme nur Papst Johannes XI. wegen der Regierungszeit Sobos von Vienne in Frage. Chevalier datiert auf 932 wegen der Anfang 933 erfolgten Gefangennahme Johannes' XI. (n. 113).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0932-00-00_1_0_2_5_0_114_F108
(Abgerufen am 19.04.2024).