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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,5

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Angebliche Bestätigung des Gesetzbuches des Königs Hywel des Guten von Wales durch den Papst. ‒ Zum Papst (Anastasius III.) kommen König Hywel von Wales, die Bischöfe Lambert von Saint Davids (Menevia), Cebur von Saint Asaph und Mordav von Bangor sowie der Archidiakon Blegewryd von Llandaff samt einem Gefolge von dreißig Personen. In Anwesenheit des Papstes wird das Gesetzbuch Hywels verlesen und vom Papste gebilligt, da darin nichts dem göttlichen Recht widerspricht.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Cod. Vendotian und Cod. Dimetian (A. Owen, Ancient Laws and Institutes of Wales I, London 1841, 105 f. u. 166). Reg.:Lit.: Mann, Lives IV 144; J. E. Lloyd, A History of Wales from the Earliest Times to the Edwardian Conquest I (London 1948 3) 334 ff.

Kommentar

Der Name des Papstes, der das Gesetzbuch angeblich bestätigt haben soll, wird nur im zitierten Codex Dimetian genannt, die Romreise des Königs hier aber auf 940 datiert, in welcher Zeit etwa tatsächlich das Gesetzbuch entstanden sein dürfte. Die Einholung der päpstlichen Automation ist aber Erfindung späterer Bearbeiter des Gesetzes aus dem 11. und 12. Jh., aus welcher Zeit auch die genannten Handschriften des Gesetzbuches stammen. Unwahrscheinlich erscheint die Billigung des Papstes auch deswegen, weil die Gesetze keineswegs dem kirchlichen Recht entsprachen. Als echter Kern der Tradition könnte höchstens die Romreise Hywels angesehen werden, die von den Ann. Cambriae (Williams, SS. rer. Brit. 20, 17) zum Jahre 928, von Brut y Tywysogion in seiner Chr. (Williams, SS. rer. Brit. 17, 21) zum Jahre 926 datiert wird. Beide Berichterstatter erwähnen aber keine Zusammenkunft des Königs mit dem Papste und nennen auch nicht den damals regierenden Papst.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI II,5 n. †86, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0928-00-00_1_0_2_5_0_91_F86
(Abgerufen am 19.04.2024).