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RI II Sächsisches Haus (919-1024) - RI II,1

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Vertreibung des Burghard und Bardo (letzterer als graf in Thüringen nachweisbar, wahrscheinlich beide söhne des gefallenen markgrafen Burkard von Thüringen, vgl. Waitz, Heinrich I. 3 20) aus deren besitzungen, mit welchen Heinrich seine eignen, am langen kampfe beteiligten ritter ausstattet. Widukind I, 22; damit hatte Heinrich die väterliche stellung in Thüringen wieder gewonnen, sich aber auch in offenen gegensatz zum könig gestellt; Liudprand Antap. II,19 (M. G. SS. 3,292) setzt diesen kampf in das 2. regierungsiahr Konrads.

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Empfohlene Zitierweise

RI II,1 n. k, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-00-00_1_0_2_1_1_10_k
(Abgerufen am 19.03.2024).