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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Einmarsch in Lothringen: cum exercitu regnum Hluthringorum ingressus est, Ann. Alam. Jede weitere nachricht fehlt. Der zug, wahrscheinlich schon im frühiahr unternommen, war ohne ieden erfolg, Karl d. E. blieb fortan auch ungestört im besitz von Lothringen; so urkundet er 913 iuni 11 zu St. Arnulf bei Metz, aug. 13 zu Diedenhofen für Trier B. 1940, 1941 (facsim. in KU. in Abbild. VII, 29). - Fehde des herzogs Heinrich von Sachsen, der seinem 912 nov. 30 (die belege bei Waitz Heinrich I 3. A. 195) gestorbenen vater Otto in der herzoglichen würde gefolgt war, gegen bischof Hatho von Mainz; der aufenthalt Konrads in Sachsen zu beginn 913 hatte offenbar den zweck diese verhältnisse zu ordnen; was Widukind I, 21 zu erzählen weiss, Konrad habe, da er schon 'öfter die kraft des neuen herzogs erfahren', gefürchtet ihm die ganze macht des vaters zu übertragen und dadurch den unwillen der Sachsen erregt, die den herzog aufforderten mit gewalt zu nehmen, wenn man ihm die väterliche würde verweigere, der könig habe in anbetracht dieser stimmung, 'da er den herzog nicht durch offenen krieg zermalmen konnte', darnach getrachtet ihn durch list bei seite zu schaffen, vermengt sich teils mit der späteren entwicklung der dinge, teils ist es ganz von der sage durchtränkt; vollständig der sage gehört auch die weitere erzählung I, 22 vgl. Thietmar I, 4 von dem durch den goldschmied entdeckten anschlag Hathos auf das leben des herzogs an. Auf geschichtlichen boden führt erst die daran sich schliessende nachricht, wenn auch noch nicht deren motivirung, Heinrich habe nach entdeckung ienes anschlags alles, was dem erzbischof gehörte, in Sachsen und Thüringen weggenommen und Burghard und Bardo, von denen der eine ein schwager des königs war, durch waffengewalt gezwungen das land zu räumen; bald darauf sei Hatho aus gram gestorben. Allem anschein nach galt der streit den sich kreuzenden ansprüchen des herzogs und des erzbischofs in Thüringen und Heinrich mochte, während Hatho den könig nach Strassburg und vielleicht nach Lothringen begleitete, seine ansprüche mit den waffen zur geltung gebracht haben vgl. Waitz Heinrich I 3. A. 20 und Excurs 4 s. 197. Hatho starb am 15. mai (Necrol. Aug. M. G. Necrol. 1,276) 913 (Ann. necrol. Fuld. M. G. SS. 13,190, die weiteren belege bei Waitz l. c. 196 vgl. Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 3,589 n. 1); ihm folgt auf dem Mainzer stuhl Heriger, Cont. Regin., Ann. Colon., Lamberti, Herimanni Aug. chr.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 2087a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0913-00-00_1_0_1_1_0_4470_2087a
(Abgerufen am 19.04.2024).