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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt einen mit seiner genehmigung und zustimmung des bischofs Tuto (Regensburg) zwischen dem freien mann Ioperht und dem kloster Altaich abgeschlossenen und in 2 exemplaren ausgefertigten vertrag, durch welchen Ioperht seinen besitz zu Straubing (vgl. no 1929) und Simbling (no 1846) mit 10 genannten hörigen an Altaich zu handen des vogts Herigolt gab und dafür auf seinen befehl in gegenwart des bischofs und der übrigen getreuen vom vogt aus dem klosterbesitz den ort Ittling mit einer kirche, 2 mansen, einer mühle und allen diesem lehen eignen hörigen, die ausgenommen, welche etwa mit einem königshof vereinigt sind, für sich und seine gemalin Vastrada zu lebenslänglicher nutzniessung empfieng unter der bedingung, dass nach beider ableben das gegebene eigengut wie das empfangene lehen an das kloster heimfallen. Engilpero not. adv. Diotmari archicapp .. Ind. VIII, a. r. VII. Zwei or. von derselben hand, das eine mit a. inc. 906 in München aus Niederaltaich (A), das andre mit a. inc. 905 im germanischen museum zu Nürnberg, provenienz unbekannt (B), Hund-Gewold 2,20, 2. ed. 14; M. B. 11,136 ohne rekognition, ergänzung und besserungen aus A ib. 28,139; Mitteil. aus dem german. Nationalmuseum 1890 s. 10 aus B. In A ergeben zwei iahresdaten (a. inc. und a. reg.) das iahr 906, in B wieder zwei (a. inc. und ind.) das iahr 905. Die urk. fügt sich sowol 905 wie 906 ins itinerar. Die traditionsurk. ist wörtlich eingerückt.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 2028, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0905-04-29_1_0_1_1_0_4378_2028
(Abgerufen am 19.04.2024).