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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Allgemeine reichsversammlung (generale placitum), erwähnt in no 2005; die hier gegebene liste der anwesenden bischöfe und grafen wird vervollständigt durch die zeugenreihe der für die fälschung no 2006 benützten tauschurkunde. Einziehung des besitzes der Babenberger iudicio Franchorum, Alamannorum, Baiwoariorum, Thuringionum seu Saxonum, no 2009. Zwischen den söhnen des 886 vor Paris gefallenen grafen Heinrich, Adalbert, Adalhart und Heinrich, nach ihrer burg Babenberg an stelle des von Heinrich II erbauten Bamberger doms Babenberger genannt, und den emporsteigenden Konradinern war es zu erbitterter fehde gekommen, zunächst noch unter Arnolf (die iahresangabe bei Regino unzuverlässig) 'aus kleinen und sehr kleinen anlässen', vorwänden für gehässige rivalität zwischen dem Konradiner bischof Rudolf von Wirzburg (no 1875a) und den Babenbergern, welche ausser in der Buchonia die grafschaft im Saalgau, im Gozfeld und Volkfeld besassen (Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 3,523); indem iede der beiden familien auf den adel ihres blutes. die bedeutung ihrer verwandtschaft, den reichtum ihres besitzes pochte, kam es zu blutigen fehden, die 'unzählige' opfer forderten, die selbst vor grausamkeiten wie abhauen der hände und füsse nicht zurückschreckten und die gegenseitigen gebiete durch raubzüge und feuersbrünste bis auf den boden verwüsteten. Regino 897. Namentlich hatte das bistum Wirzburg zu leiden und wurde 'aller orten verwüstet' no 1955. Vielleicht noch 902 (vgl. Dümmler 2. A. 3,524 n. 2) oder im frühiahr 903 zog Adalbert mit seinen brüdern Adalhart und Heinrich gegen die Konradiner Eberhard, Gebehard und bischof Rudolf von Babenberg aus wieder zu fehde; sie unterlagen in dem treffen, Heinrich fiel, Adalhart wurde gefangen und auf befehl Gebehards zur rache für den tod Eberhards, der, in ienem treffen tödtlich verwundet, nach wenigen tagen seinen wunden erlag, enthauptet. Regino 902. Dagegen melden die Ann. Hildesh. M. G. SS. 3,50 den tod Eberhards, Adalhards und Heinrichs erst zu 903, die Ann. Alam. ib. 1,54 sicher irrig schon zu 900, wie sie auch Konrads tod zu 903 statt zu 906 verzeichnen; unter der voraussetzung, dass auch die angabe von 900 durch ein versehen um 3 iahre verschoben worden sei, würde sie übereinstimmend mit den Ann. Hildesh. das iahr 903 ergeben. Dass zu Forchheim das urteil über die Babenberger gesprochen wurde, unterliegt kaum einem zweifel: es geschah auf einer allgemeinen reichsversammlung, in der sämmtliche deutsche stämme vertreten waren, und diese fand nur in Forchheim statt.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 2004a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0903-06-00_1_0_1_1_0_4350_2004a
(Abgerufen am 29.03.2024).