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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Berengar bestätigt dem Kloster Nonantola Immunität und Rechtsstand (immunitates et iura quaeque ... praestitit per suum diploma).

Überlieferung/Literatur

Deperditum (?), erwähnt im Archivinventar des Klosters Nonantola (17. Jh.), ed. Muratori, Antiq. Ital. V, Sp. 672E. - Druck: Schiaparelli, I Diplomi di Berengario I, Diplomi perduti, Nr. 28 S. 415f. - Reg.: Fainelli, CD Veronese II, S. 5 Nr. 5.

Kommentar

Die Angabe des von Muratori auszugsweise abgedruckten Inventars, daß die Urkunde Berengars zur Zeit des Abtes Teodericus ergangen ist, muß auf einem Irrtum beruhen, da Teodericus bereits 887 verstarb; vgl. Sandmann, Herrscherverzeichnisse, S. 327f. Wer von den rasch aufeinanderfolgenden Nachfolgern des Teodericus als Empfänger in Betracht kommt, ist unklar ( Sandmann, a.a.O., S. 342). Da Berengar erst nach dem Tod Kaiser Lamberts im Oktober 898 (Reg. 1074) in Nonantola als Herrscher anerkannt wurde ( Sandmann, a.a.O., S. 337f.; vgl. auch Reg. 1092), ist eine Ausstellung vor 899 ganz unwahrscheinlich. Andererseits wird man vermuten dürfen, daß die Immunitätsverleihung Berengars noch vor seiner Kaiserkrönung ergangen ist. Ende 899 war das Kloster von den Ungarn zerstört worden (Reg. 1097); vielleicht ist das Deperditum bald darauf ausgestellt worden. Möglicherweise ist hier aber auch gar nicht eine ansonsten unbekannte Urkunde, sondern das überlieferte D 29 (Reg. 1092) gemeint, das im Archivkatalog Sp. 674E (unter Abt Leopardus) noch ein weiteres Mal genannt wird; dieses umfassende Bestätigungsprivileg könnte einmal wegen der umfassenden Besitz- und Schenkungsbestätigung, ein zweites Mal im Zusammenhang mit der Immunitätsverleihung aufgeführt worden sein. Der Verfasser des Kataloges hätte es nur unterlassen darauf hinzuweisen, daß es sich in beiden Fällen um dieselbe Urkunde handelt. Falls diese Hypothese zutrifft, ist das Deperditum also ganz zu streichen. - Zu den übrigen Herrscherurkunden für Nonantola s. bes. Reg. 1233.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. D1304, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0899-00-00_3_0_1_3_2_1315_D1304
(Abgerufen am 29.03.2024).