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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Kommentar

Die Datierung - mit falschem Königsjahr 8 statt 9 - scheint zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit einem kleinen Passus im Kontext nachgetragen worden zu sein. - Die erste nach über einjähriger Pause wieder überlieferte Urkunde Berengars, der bereits im Januar 896 von Arnulf abgefallen ist (Reg. 1000), zeugt von der Einnahme seines alten Vorortes (vgl. das vorige Reg.) zu einem Zeitpunkt, als sich Arnulf noch in Oberitalien aufhält (Reg. 1015). Das Stück wurde vom Kanzler Vitalis, der bis 898 noch mehrfach bezeugt ist (Regg. 1036,1038,1044 u.ö.), in direktem königlichen Auftrag rekognosziert; vgl. Schiaparelli, Ricerche I, S. 27. Protokoll (mit dem eigenartigen Chrismon), Kontext, Signumzeile und Datierung sind wohl von einer Hand, dem Kanzlisten Vitalis B, die Rekognitionszeile wurde dagegen von Vitalis A, wohl dem Kanzler selbst, mundiert, auf dessen Konto nach den Überlegungen Schiaparellis, Ricerche I, S. 100, auch das Diktat geht; vgl. auch Schiaparellis, Regest im Arch. paleogr. ital., a.a.O. Zum Schriftcharakter s. auch die ausführliche Beschreibung durch Fainelli, CD Veronese, a.a.O., Vorbemerkung. Fainellis dem Befund von Schiaparelli widersprechende Analyse der einzelnen Schreiberanteile kann allerdings nicht überzeugen. - Zu Ingelfred, dem späteren Grafen von Verona und engen Gefolgsmann Berengars, der diesmal nicht mehr comes (vgl. Reg. 972), sondern nur noch vassus genannt wird, s. auch Regg. 1286,1324 u.ö.; Hlawitschka, Franken, S. 209-211. Er hat seinen Besitz später an S. Zeno weitergegeben; vgl. Reg. 1141. - Zur Curtis Alta in Verona vgl. Baur, Reichsgut in Venetien, S. 9f.; Mor, Dalla caduta, S. 40; s. schon Reg. 860.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. 1018, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0896-04-30_1_0_1_3_2_1020_1018
(Abgerufen am 29.03.2024).