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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Erzbischof Fulko von Reims gratuliert Lambert (zu seiner Herrschaftsübernahme) (congratulationis apices dirigens), informiert ihn von dem ihm wohlwollenden Schreiben des Papstes Formosus (Reg. 988) und fordert ihn auf, den Papst wie einen Vater zu lieben und ihm und der Römischen Kirche zum Nutzen seines Reiches wie ein wahrer Sohn Treue und Gehorsam zu erweisen (illum ut patrem piissimum diligat omnemque illi fidelitatem et obedientiam servet eiusque sacris monitis ut verus filius obtemperet). Auch bittet er Lambert, sich für den vom Papst exkommunizierten Rampo, propinquum vestrum et meum, beim Papst zu verwenden.

Überlieferung/Literatur

Undatiertes Schreiben Fulkos von Reims an Lambert bei Flodoard, Hist. Remensis eccl. IV, 5, edd. Heller/Wattz, S. 566 Z. 3-27 (dort fälschlich auf die Mitkaisererhebung 892 bezogen). - Reg.: Sot, Flodoard, S. 164 Nr. 44.

Kommentar

Da die Exkommunikation des Rampo, eines westburgundischen Großen, der mit Lambert und Fulko verwandt ist, um die Mitte des Jahres 895 erfolgt (vgl. Hlawitschka, Lotharingien, S. 140f.), kann das Schreiben Fulkos frühestens im Spätsommer 895 ergangen sein, nachdem er vom Papst brieflich über diesen Schritt informiert worden ist (Reg. 988). Die congratulatio kann sich daher nur auf die Herrschaftsübernahme Lamberts zur Jahreswende 894/95 nach dem Tode seines Vaters Wido beziehen (Regg. 982 u. 984). Über die Motive Fulkos vgl. Reg. 988. Von einer Reaktion Lamberts ist nichts bekannt; sein mutmaßlicher Zug nach Remiremont und sein Treffen dort mit Karl d. Einfältigen im Februar 896 wird kaum mit dem Schreiben Fulkos in Zusammenhang stehen; vgl. Reg. 1007. - Vgl. noch Dümmler, Geschichte III2, S. 406,414; Sot, Flodoard, S. 151, sowie die übrige in Reg. 988 zit. Lit.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. 991, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0895-08-00_3_0_1_3_2_992_991
(Abgerufen am 25.04.2024).