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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(Franconofurt curte r.) verleiht der kirche von Osnabrück, die von dem grossen und erlauchten Karl als erste in Westfalen gegründet und von bischof Agilfrid von Lüttich geweiht wurde, auf die klage des bischofs Engilmar über die gewalttätigkeit der richter und die entziehung der durch k. Karl geschenkten zehnten, deren grösster teil durch die verschwörung seiner vorfahren unter die mönche von Korvey und die nonnen von Herford aufgeteilt worden sei, auf fürsprache seines sohnes Ludwig (geboren 893) immunität gleich den übrigen kirchen in ganz Francien und Sachsen, markt, münze und zoll, verspricht der beschwerde über die zehnten folge zu geben, befreit den bischof, desse edle und unedle mannen von der heerbannpflicht und, solange er die zehnten nicht besitzen sollte, von iedwedem königlichen dienst. Aspertus adv. Theotmari archicapp. Angebl. or. s. XI (von derselben hand und nach der gleichen schreibvorlage wie no 1829) im besitz des bischofs von Osnabrück (A), ch. s. XV im staatsarch. Osnabrück (B). Henseler Dissert. 110 ex or. = Sandhoff 2b,10 = Möser Osnabr. Gesch. 1a,13, Werke hg. von Abeken 8,12; Philippi Osnabrücker UB. 1,44 aus B; *facsim. von A Jostes Die Osnabrücker Kaiser- und Königsurk. t. 6 mit textabdr. p 11 (oktavausg. 34). Fälschung aus der zweiten hälfte des 11. iahrh. auf grundlage der fälschung no 1829, aus welcher der grösste teil des textes sammt Protokoll übernommen ist, aber auch mit selbständiger benützung der in no 1829 verwerteten urk. Heinrichs 11, aus der hier der erläuternde satz: (censum) 'quod muntscat vocant' stammt; die hier eingeschobene und vom fälscher fast ständig gebrachte märe von der erstgründung der Osnabrücker kirche durch Karl d. Gr. und ihre einweihung durch den Lütticher bischof, die er auch in no 1389 auftischt, geht dann in die urk. Heinrichs IV von 1077 dez. 30, Philippi 1,53, Jostes no 21, Stumpf 2808, über, die hier wieder genannten kirchenpatrone Crispin und Crispinian tauchen erst im 11. iahrh. auf, M. G. DD. Karol. 1,401 vgl. auch über die fälschung Wilmans Kaiserurk. 1,334, 348, Brandi in der Westdeutschen Zeitschr. 19,133.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1830, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0889-10-13_2_0_1_1_0_4044_1830
(Abgerufen am 16.04.2024).