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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Berengar bestätigt dem Kloster S. Maria di Gazo (in Gazzo Veronese, Prov. Verona) unter Abt Berto (?) sämtlichen von (den Langobardenkönigen) Liutprand und Hildeprand sowie von anderen Königen übertragenen Besitz ("tutte le gratie et esentioni"), nimmt es in seinen Schutz und verleiht ihm weitere Rechte ("altre esentioni"). - "889 primo febraro".

Überlieferung/Literatur

Fragliches Deperditum, erwähnt im Repertorium des genannten Klosters: Verona, Arch. di Stato, S. Maria in Organo. Ms. 412, "Repertorio B", 17. Jh., fol. 35r, mit Angabe der alten Archivsignatur: "armadio primo, C. T., n. 4". - Druck: Schiaparelli, I Diplomi di Berengario I, Diplomi perduti, Nr. 3 S. 405. - Reg.: Fainelli, CD Veronese II, Nr. 11 S. 11 f.

Kommentar

Das Datum des Deperditum ist wegen der zeitlichen Nähe zur Schlacht an der Trebbia problematisch. Wenn kein Irrtum vorliegt und wenn man davon ausgeht, daß die Urkunde wie jene, die Berengar ein Jahr später dem Kloster gewährt (D 7 = Reg. 884), in Verona ausgestellt ist, so müßte die Schlacht spätestens Mitte Januar stattgefunden haben. Daß sich Berengar erst nach dem 1. Februar von Verona aus in Richtung auf die Trebbia in Marsch gesetzt haben sollte, ist jedenfalls ganz unwahrscheinlich; vgl. das vorige Reg. Auch Überlieferungsgründe sprechen gegen die Existenz des von Schiaparelli angenommenen Deperditum. Der Repertoriumschreiber hat stets alle ihm vorliegenden mittelalterlichen Kopien regestiert, auch wenn es sich um verschiedene Kopien einer und derselben Urkunde gehandelt hat. Inhaltlich war das angebliche Deperditum ohnehin weitgehend mit der ein Jahr später ausgestellten Urkunde Berengars (s. Reg. 884) identisch (vgl. dort auch zum Empfänger und zur Überlieferung), wie vom Schreiber selbst vermerkt (s. unten). Diese Urkunde, die in zwei mittelalterlichen Kopien überliefert ist, hat der Repertoriumschreiber gleichfalls regestiert, und zwar zum selben Jahr 889 (in D 7 ist das Inkarnationsjahr um ein Jahr zu niedrig berechnet worden, s. Reg. 884), aber mit anderem Tagesdatum ("889 ultimo Febraro") und dem knappen Text: "Privilegio di Berengario ut supra" (ohne Nennung eines Abtes). Schon Fainelli, a.a.O., hat eine Verwechslung mit der im Text überlieferten Urkunde Berengars angenommen. Zwar heißt der in den beiden mittelalterlichen Kopien des D 7 (B und D, s. Reg. 884) genannte Abt nicht Berto, sondern Gundelbertus, doch ist es nicht undenkbar, daß der Repertoriumschreiber Berto aus Gundelbertus verlesen hat (die Kopie 13. Jh. [D] des D 7 liest beim Zeilenwechsel Gun/delbertus, was die Verlesung wohl begünstigt hat). Es ist daher anzunehmen, daß der Repertoriumschreiber die beiden Kopien des D 7 getrennt regestiert, den Abtsnamen verlesen und das Tagesdatum einmal verkehrt aufgelöst hat. - Vgl. auch Baur, Reichsgut in Venetien, S. 116 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. D877, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0889-02-01_1_0_1_3_2_878_D877
(Abgerufen am 16.04.2024).