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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,2

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Zweites blutiges Treffen zwischen Berengar und Wido: Nach erbittertem und für beide Seiten verlustreichen Kampf, dem erst die einbrechende Dunkelheit ein Ende setzt und in dessen Verlauf Berengar verletzt wird, bleibt das Heer Widos siegreich. Berengar zieht sich in seine Stammlande um Verona zurück.

Überlieferung/Literatur

Ausführliche Schilderung mit der Aufzählung der Gefolgsleute beider Rivalen und der im Kampf Gefallenen, aber ohne Orts- und Zeitangabe in den Gesta Bereng. lib. II, ed. v. Winterfeld, S. 371-383. Vgl. Ann. Alam. cont. a. 889, ed. Pertz, MGH SS I, S. 52 (= Ann. Laubac. a. 889, ebd.) und die übrigen summarischen und ungenauen Erwähnungen in den in Reg. 872 genannten Quellen. Liutprand, Antapodosis I, 17-20, ed. Becker, S. 18f., erwähnt (c. 18) als einziger den Ort der Schlacht (iuxta fluvium Triviam, qui quinque Placentia miliariis extat), vertauscht aber die Reihenfolge der beiden Treffen (danach hätte die erste Schlacht an der Trebbia, die zweite bei Brescia stattgefunden); vgl. Reg. 872.

Kommentar

Der Zeitpunkt der Schlacht ergibt sich einerseits durch den Ablauf des nach dem ersten Treffen etwa im Oktober 888 (Reg. 872) vereinbarten Waffenstillstands (6. Januar) und andererseits durch die Königswahl Widos etwa Mitte Februar (Reg. 878). - Die beiden Rivalen hatten während des Waffenstillstands Zuzug von außeritalischen Kräften erhalten, Wido vor allem aus Westfranken und Burgund, Berengar aus Ostfranken. Inwieweit König Arnulf ein eigenes Kontingent geschickt hat, ist unklar. Von einem förmlichen Aufgebot Berengars berichten die Gesta Bereng. lib. II, v. 64-67, a.a.O., S. 374; vgl. Tabacco, Il regno italico, S. 778f. Die Größe beider Heere wird auf jeweils etwa 7.000 bis 10.000 Mann geschätzt. Während die Gesta Bereng. den Kampf aus durchsichtigen Motiven unentschieden enden lassen, ist der Grundtenor aller späteren Nachrichten, daß diesmal Wido einen entscheidenden Sieg davongetragen hat (was durch die anschließende Königserhebung Widos bestätigt wird). Berengar, der weiter als König urkundet, kann in der Folgezeit das Gebiet nördlich des Po bis zum Oglio und zur Adda im Westen (unter Einschluß Cremonas) behaupten, ohne daß Wido den Versuch gemacht hätte, auch dort die Herrschaft zu übernehmen. Von einer förmlichen Reichsteilung zwischen den beiden, die vor allem Hiestand, Byzanz, S. 140f., in Analogie zu anderen italischen Reichsteilungen angenommen hat, verlautet aber in keiner Quelle etwas. Insofern wird man allenfalls von einer faktischen Teilung sprechen können, wie dies Mor, L'età feudale I, S. 21 m. Anm. 19, als erster vorgeschlagen hat. - Vgl. noch Dümmler, Gesta, S. 20-29; Rautenberg, Berengar, S. 17-19; Dümmler, Geschichte, III/2 S. 365f.; Hartmann, Geschichte III/2, S. 108f.; Fasoli, I re d'Italia, S. 10f.; Mor, a.a.O., S. 19; Hlawitschka, Franken, S. 76f.; Arnaldi, Da Berengario agli Ottoni, S. 495f.; Arnaldi, Berengario I, S. 11; Brühl, Deutschland, S. 330,461 m. Anm. 3.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,2 n. 876, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0889-01-00_1_0_1_3_2_877_876
(Abgerufen am 29.03.2024).