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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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(Podoma pal.) bestätigt dem kloster Reichenau (Augia) auf bitte des bischofs Liutward von Vercelli und des abts Ruodhoh laut der ihm im kapitelsaal vorgelegten urkunde seines grossvaters k. Ludwig (no 991) die zum fiskus Bodmann gehörige villa Dettingen im gau Untersee, die von den 2 freien leuten Iuncramm und Folcrat an den fiskus zu leistenden abgaben und dienste, 2 hufen in der villa Allensbach, den von Ratold an den fiskus von den villen Wahlwies, Liggeringen und Rörnang, welche dem kloster unrechtmässig entrissen und dem fiskus einverleibt worden waren, gezahlten zins (tributum) und die grundstücke in den villen Lützelstetten, Wahlwies und Nenzingen, welche freie leute vom selben fiskus für grabstätten oder als schenkung an das kloster übertragen oder verkauft hatten. Inquirinus not. adv. Liutwardi archicanc. Datirung = no 1746 ohne ind. *Angebl. or. s. X Karlsruhe. Dümgé 77 Fälschung von derselben hand wie no 1746, beginn und schluss aus dieser fälschung, die schenkung aus no 991, aber mit hinweglassung des hier ausgenommenen waldteils und einfügung des zinses Ratolds von den genannten villen, unter denen auch das in den Reichenauer fälschungen häufig auftretende Rörnang vgl. Dopsch in Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 14,669, Lechner ib. 21,31 mit schriftprobe.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1747, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0887-04-16_2_0_1_1_0_3921_1747
(Abgerufen am 29.03.2024).