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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Karl urkundet (für das Bistum Triest?). - SR. SI 4. - a. inc;. 884, a. imp. 4, Ind. 2.

Überlieferung/Literatur

Reskribiertes Or. Venedig, Arch. di Stato, Miscellanea, Atti dipl. e privati, Busta S. 1, n. 7A (A). - Drucke: D Ka.III.110 (mit XVI. Kal. = 16. Nov.); vgl. Mühlbacher, Die Urkunden Karls III., S. 503; Schiaparelli, Ricerche I, S. 148 Anm. 1 (mit XIV. Kal. = 18. Nov.); Ludwig, Cordenons (mit Abb. 38). - Reg.: Lechner, Nr. 556; vgl. Hirsch, Erhebung, S. 144 Anm. 2.

Kommentar

Auf dem vollständig radierten Pergament wurde, wahrscheinlich im 10. Jahrhundert, das Spurium D Be.I.†10 für das Bistum Triest eingetragen. Von dem ursprünglichen Text lassen sich nur noch Teile der Datierung entziffern, darunter Reste des SR, die auf Amalbert A als Schreiber schließen lassen. Da auch das echte Kaisersiegel Karls (SI 4), wenngleich in verstümmelter Form, erhalten ist, ist anzunehmen, daß schon Karl für Triest geurkundet hat; vgl. Kehr, Vorbemerkung, und jetzt bes. Ludwig, Cordenons. - Das Tagesdatum, 16. oder 18. Nov., ist heute nicht mehr lesbar. Die Lesung des Ortes ist seit jeher strittig. Der von Kehr gemachte Ergänzungsvorschlag: [Dil]iaun, ist nach Ludwig nicht aufrechtzuerhalten. Mit Sicherheit zu lesen ist danach nur noch aun; der vorher erkennbare Bogen, von Kehr für ein i gehalten, scheint zu einem n gehören. Abzulehnen ist auch die auf Mühlbacher, in: Miög 10, S. 479 fußende, von Kehr übernommene (auch sprachlich problematische) Gleichsetzung dieses angeblichen Diliaun (= Dilianum) mit dem Kloster Duino (= Duino, Com. Duino-Aurisina, Prov. Triest) bei Triest, aus dem nach unbewiesener Vermutung Sickels, in: HZ 27 (1872) S. 449 (der seinerseits wohl älterer italienischer Lokalliteratur folgte) das Evangeliar von Cividale stammen soll. Ludwig, von dem weitere Studien zur Herkunft des Evangeliars und zu den dort überlieferten Memorialeinträgen zu erwarten sind (vgl. Reg. 739), vermutet, daß das in Friaul verbreitete Toponym Naun im Actum unseres Stückes enthalten ist und kommt zu der ansprechenden Hypothese, daß [ad N]aun (= Cordenons, Com. Pordenone, Prov. Udine) zu ergänzen ist. Dieses Cordenons ist ein unweit der Via Postumia gelegener, noch von Berengar I. aufgesuchter Königshof (vgl. D Be.I.18: Actum Naones corte regia). Ein Ausstellort in Friaul ist jedenfalls so gut wie sicher; vgl. Regg. 738-739. - Vgl. noch Wattenbach, Schriftwesen3, S. 316; Bethmann, Evangelienhandschrift, S. 114 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. D737, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0884-11-16_1_0_1_3_1_4965_D737
(Abgerufen am 25.04.2024).