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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Karl teilt Papst Johannes (VIII.) mit, daß er die Rom benachbarten Markgrafen (Wido III. von Spoleto und Adalbert von Tuszien) mit dem Schutz der Römischen Kirche beauftragt hat (marciones vestri, qui circa nos existunt, ad defensionem necessariam peragendam nobiscum pariter decertare debuissent ...).

Überlieferung/Literatur

Deperditum, erwähnt im Schreiben Johanns VIII. an Karl von 880 Juni 26 ( J-E 3318), Epp. VII, S. 219f. Nr. 251, bes. S. 219 Z. 28ff. - Reg.: Lechner, Nr. 233. Vgl. M2 1603a und D Ka.III.23a.

Kommentar

Kehr, Vorbemerkung zu D Ka.III.23a, vermutet, daß wir neben dem verlorenen Brief Karls, der wohl das Antwortschreiben auf das vorausgegangene Schreiben des Papstes darstellt (Reg. 618) und wohl noch vor Karls Abreise aus Italien ausgefertigt wurde, auch mit einem entsprechenden Mandat an die genannten Markgrafen zu rechnen haben. - Dem Papst, der auf das persönliche Eingreifen Karls gehofft hatte, konnte die neuerliche Aufwertung der Widonen kaum willkommen sein, da sein Verhältnis zu diesen äußerst gespannt war. Karl setzte offensichtlich die Politik Karlmanns gegenüber den Widonen fort und unterstützte sie wie jener in ihrem Bemühen, unter Berufung auf ihren königlichen Auftrag von päpstlichem Einfluß weitgehend unabhängig zu bleiben. - Vgl. Dümmler III2, S. 111, 172; Hartmann III/2, S. 72; Hlawitschka, Widonen, S. 77.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. D619, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0880-04-00_5_0_1_3_1_4845_D619
(Abgerufen am 24.04.2024).