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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Heimkunft Ann. Fuld., Ann. Bert. (Hincm.). Seine gemahlin (Liutgard) ist mit dem ergebnis des zugs sehr unzufrieden, sie erklärt, dass, wenn sie ihn begleitet haben würde, er nun im besitz des ganzen westfränkischen reichs wäre. Bei ihr finden auch Gozlen und Konrad zuflucht, sie führen klage, dass sie hintergangen worden seien; Ludwig macht mit ihnen wieder gemeinschaftliche sache (vgl. Ann. Vedast. 880) und als sie, begleitet von seinen gesandten, welche ihre anhänger wieder ermuntern sollten, und andren als geiseln (für die erfüllung seiner zusage), ihren weg mit raub und plünderung bezeichnend nach Westfrancien zurückkehren, verkünden sie ihren genossen, dass Ludwig baldigst mit einem grossen heer kommen werde und letzt nur durch die nicht unsichere nachricht von dem nahen ende seines bruders Karlmann und der besetzung eines teils von Baiern durch dessen ausserehelichen sohn Arnolf zurückgehalten und nach Baiern gerufen worden sei. Auf die kunde davon lässt abt Hugo und die königstreue partei die prinzen Ludwig und Karlmann durch den erzbischof Ansegis in Ferrières zu königen salben und krönen. Am 15. okt. lässt sich auch Boso zum könig von Burgund krönen, Ann. Bert. (Hincm.), Vedast. vgl. M. G. Capit. 2,367. Ludwig begnügte sich indes gegen Hugo, den sohn Lothars II und Waldradas, der, wegen infidelität gegen den westfränkischen könig und räubereien schon auf der synode von Troyes mit dem bann bedroht, Jaffé Reg. pont. 2. ed. 3184 vgl. Flodoard H. Rem. III, 19, 23, 26 M. G. SS. 13, 510, 533, 545, ietzt an der spitze einer zuchtlosen schaar von abenteurern sich zum herrn Lothringens machen wollte, Ann. Fuld. (tyrannidem in Gallia exercebat), Ann. Bert. (Hincm.), ausführlicher Regino 883, streitkräfte abzusenden, um ihn aus dem land zu treiben. Diese erobern eine von Hugos leuten besetzte burg bei Verdun, die sie zerstören; von den gefangenen werden die einen in die verbannung geführt, den andren wird die haut mit den haaren abgezogen. Ann. Fuld.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1563e, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0879-00-00_5_0_1_1_0_3600_1563e
(Abgerufen am 19.04.2024).