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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Papst Johannes (VIII.) erinnert Graf Boso (von Vienne) an den ihm vom Kaiser erteilten Schutzauftrag (secundum quod et spiritalis filius noster semper augustus necessario tue commisit industrie) und fordert ihn inständig auf, ihm möglichst rasch mit einem nicht zu kleinen Heer gegen die Sarazenen, die sich nach sicherer Quelle mit einer großen Flotte Rom nähern, zu Hilfe zu kommen. Auch ermahnt er ihn, die (auf ihrer Rückreise von Westfranken in Pavia) festgehaltenen päpstlichen Legaten, den Bischof Leo (von Gabii), seinen Neffen und Apokrisiar des päpstlichen Stuhls, sowie den Bischof Petrus (von Fossombrone), nach Rom weiterziehen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Schreiben Johanns VIII. von 876 (September), Epp. VII, S. 7f. Nr. 8. Vgl. ebd. S. 6f. Nr. 7. - Reg.: J-E 3048.

Kommentar

Das Schreiben an Boso folgt im Register des Papstes mit dem üblichen Hinweis: Data ut supra, dem undatierten zit. Schreiben Nr. 7 und dem auf den 9. September datierten Schreiben Nr. 6. Die Einordnung zu September ergibt sich auch aus historischen Gründen; vgl. Dümmler III2 S. 30. - Die Hintergründe des Streits um die beiden Legaten, die auf der Rückreise der Synode von Ponthion waren und in dieser Angelegenheit auch vom Papst selbst ermahnt worden sind (s. das zit. Schreiben Nr. 7), sind unklar; daß Boso politische Motive hatte, vermutet bereits Dümmler III2 S. 30. Wahrscheinlich besteht ein Zusammenhang mit seiner Annäherung an die ostfränkische Partei, wie sie sich in seiner Heirat mit Irmingard dokumentiert hat (Regg. 502-503). Vgl. auch Bourgeois, Capitulaire, S. 88. - Nicht endgültig klären läßt sich auch, ob der genannte Legat Leo, ein Neffe des Papstes, Bischof des im 11. Jahrhundert endgültig an Palestrina fallenden Bistums Gabii in Latium oder des gleichnamigen sabinensischen Bistums (Gabii Sabina) war; vgl. Aubert, in: DHGE 19, Sp. 510f.; s. noch Caspar, Epp. VII, S. 3 Anm. 6; Riesenberger, S. 260-263; Lohrmann, Register, S. 235. Bischof Petrus von Fossombrone wird auch noch in Reg. 511 genannt; vgl. auch Riesenberger, S. 215-217; Lohrmann, a.a.O., S. 235, 256, 258. - Vgl. noch Poupardin, Provence, S. 79; Seemann, Boso, S. 32f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 505, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0876-09-00_1_0_1_3_1_4723_505
(Abgerufen am 17.04.2024).