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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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schenkt dem kleriker Baldinc für treuen dienst in der grafschaft Odelrichs im Linzgau im alamannischen herzogtum 2 mansen mit einem halben gehöft in der villa Ailingen, 2 mansen in der villa Trutzweiler und 2½ mansen mit 8 hörigen in Happenweiler zu freiem eigen. Unterfertigt von den prinzen Ludwig und Karl. Liutbrandus diac. adv. Liutberti archicapp. Reg. XXXVIII ind. VIIII. *Or. (die ganze urk. von einer hand, wol Liutbrand, geschrieben, die signumzeilen der prinzen, in deren monogrammen deutlicher vollziehungsstrich, von Eberhard = no 1511, 1512) St. Gallen. Cod. trad. s. Galli 337 = Neugart C. d. Alem. 1, 400; Wirtemberg. UB. 1,177; Wartmann UB. 2,185. Baldinc schenkt diese güter 879 mai 1 ex permissu regis an St. Gallen, St. Galler Mittheil. 13,250. Da die urk. im or. vorliegt und die gleichen iahresdaten wie no 1514-16 aufweist, kann sie nur 875 (nicht 873, wie Sickel Beitr. II Wiener SB. 39,124 vorschlug) eingereiht werden. Ein aufenthalt Ludwigs um diese zeit in Baiern ist in den ziemlich dürftigen itinerarangaben der Ann. Fuld. nicht erwähnt, aber dadurch auch nicht ausgeschlossen. Die vorbereitungen für Karlmanns heerfahrt nach Italien dürften den könig nach Baiern gerufen haben. Sonst erübrigte nur die weniger wahrscheinliche annahme, dass actum Reganesburc auf die frühere (etwa im mai) daselbst stattgefundene handlung, das datum sich auf die spätere ausfertigung beziehe.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1513, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0875-10-03_1_0_1_1_0_3448_1513
(Abgerufen am 24.04.2024).