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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Ludwig bestätigt seiner Gemahlin Angilberga (Angilberga dilectissima coniux nostra et consors imperii), die in der Stadt Piacenza ein Kloster (das spätere S. Sisto) bauen will, auf deren Bitte alle zu diesem Zweck mit dem Fiskus oder sonstwie rechtmäßig abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Tauschverträge, erlaubt ihr, die öffentlichen Wege in und um Piacenza bis zum Klostergebiet zu führen und zu befestigen ( ... stabilimus ubicumque voluerit infra ipsam urbem Placentinam vel circumcirca puplicas stratas ad sui monasterii fines dilatandos atque muniendos immutare), schenkt ihr jenen Teil der Stadtmauer mitsamt dem Wall (omnem muri ipsius civitatis intrinsecus et extrinsecus vallum a fundamentis usque ad pinnas murorum), der vom Mailänder Tor bis zur nächsten Hinterpforte (posterula) reicht (A1: vom Haus des Grafen Suppo über das Mailänder Tor bis zur nächsten, S. Cristina genannten Hinterpforte mit dem Wall auf beiden Seiten, soweit er dem Fiskus gehört), ferner alles außerhalb der Mauern auffindbare Baumaterial sowie alle Steine und Mörtel (universas macerias omnesque petras et cimenta), soviel sich in der Grafschaft Piacenza auf den Gutem des Fiskus - Pfalzen und Haupthöfe (principales coortes) ausgenommen - findet, verspricht eine Brücke über die Nure (ö. Piacenza) zu errichten, über die das Baumaterial herangeschafft werden kann, und überträgt ihr alle alten Wasserleitungen (antiquos aquaeductus) der Grafschaft Piacenza, die sie entweder restaurieren, verlegen oder auf öffentlichem Grund neu errichten kann. - Geistliche Strafandrohung und multa quod est poena 12 Pfund Gold. - Bullenankündigung. - Gauginus ex iussu imperiali. - M. SR. BP D. (A1: M. SR. BP.). - a. imp. 25, Ind. 8. - "Omnibus sanctae".

Überlieferung/Literatur

Zwei Or. (?) Parma, Arch. di Stato, Diplomatico, Dipl. imp., cass. 2, n. 19 u. 20 (A, A1). - Kopien: Ebd., n. 21, Einzelkopie 15. Jh., aus A1 (D); Piacenza, Bibl. Com., Mss. Palastrelli, n. 6, 15. Jh., fol. 17v (mit Varianten u. Zusätzen) (E). - Faksimile von A: Benassi, CD Parmense, Anhang, Taf. 2. - Drucke: Muratori, Antiq. Ital. II, Sp. 453-456, aus A = Heumann, Commentarii de re diplom. imperatricum, S. 54-55; Poggiali, Memorie di Piacenza II, S. 355-357, aus A1; Benassi, CD Parmense, Nr. 17 S. 134-138, aus A1, Nr. 18 S. 138-140, aus A; D Lu.II. 67. Erwähnt auch bei Mabillon, Annales ord. s. Bened. III, S. 173. - Druck einer verfälschten Version: Campi, Dell'historia di Piacenza I, S. 458 (mit a. imp. 8, Ind. 15, a inc. 852 und Actum Placentiae), aus einer Abschrift des Kathedralarchivs in Piacenza (s. Reg. 174A). - Regg.: B 680; M1 1233 = M2 1268.

Kommentar

Die beiden von Mühlbacher für Originale gehaltenen Stücke, die sich (von kleineren orthographischen Varianten einmal abgesehen) nur in dem in A1 umfangreicheren Mauerabschnitt, der für S. Sisto bereitgestellt wird, unterscheiden, wurden von ähnlicher, wenngleich nicht identischer Hand in der für die Spätzeit Ludwigs typischen jüngeren diplomatischen Minuskel geschrieben. Da keine der beiden Hände mit der in M2 1248 (Reg. 319) begegnenden (Gauginus) übereinstimmt, muß man annehmen, daß Gauginus, der als Schreiber genannt wird, keine der beiden Fassungen selbst geschrieben hat. Das SR ist wieder wie in der am selben Tag ausgestellten Urkunde M2 1267 (Reg. 396) auffallend nachlässig ausgeführt. Eine gut erhaltene Bleibulle des schon im Kommentar zu Reg. 396 beschriebenen Typs, die an einer im Rekognitionszeichen befestigten Schnur hängt (dieselbe Befestigungsart auch in Reg. 396 = M2 1267; vgl. auch M2 1235 = Reg. 258), findet sich heute nur noch in A1, doch scheint auch A ursprünglich eine solche besessen zu haben. Auffällig ist in A die Rasur einer Elongata, auf der dann das Monogramm eingetragen wurde. Außer diesen beiden Fassungen gibt es noch eine dritte verfälschte Fassung, die im Druck Campis überliefert ist; vgl. Reg. 174A. Angesichts dieser komplizierten Überlieferungslage ist die Beurteilung der beiden angeblichen Originalfassungen schwierig. Will man annehmen, daß die Version A1 nicht von der Kanzlei Ludwigs stammt, die Erweiterung des Mauerabschnitts vielmehr bald nach dem Tode Ludwigs in fälschender Absicht erfolgt ist, A1 also die Urschrift einer zeitgenössischen oder etwas jüngeren Fälschung wäre, so kann die dort heute angehängte authentische Bleibulle nur von A stammen. - Zum Empfänger, dem von Angilberga gegründeten Kloster S. Sisto, vgl. schon die Spuria M2 1255 u. 1256 (Regg. †356 u. †360). - Ob mit Graf Suppo der Graf von Spoleto gemeint ist (Suppo III.) oder Graf Suppo II., beides nahe Verwandte der Kaiserin Angilberga, ist nicht zu klären; vgl. zu beiden Grafen Hlawitschka, Franken, S. 269ff. Zur Sache s. auch Settia, Castelli, S. 49; Racine, Plaisance I, S. 5.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 397, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0874-10-13_2_0_1_3_1_4614_397
(Abgerufen am 29.03.2024).