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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Ludwig wird von Papst Hadrian (II.) (in St. Peter) gekrönt, nimmt dort an einer feierlichen Messe teil und feitet anschließend zusammen mit dem Papst unter der Krone (coronatus) mit großem Pomp zum Lateranpalast (Ann. Bertin.). Der Papst löst Ludwig, der in Rom eine Versammlung abhält (conventum celebrans), von dem Eid, den er Adelchis von Benevent geleistet hat (Reg. 330). Der römische "Senat" erklärt Adelchis zum Tyrannen und Staatsfeind (hostis rei publicae) und beschließt den Krieg gegen ihn (Regino).

Überlieferung/Literatur

Ann. Bertin. a. 872, ed. Grat, S. 187; Regino v. Prüm a. 872, ed. Kurze, S. 104. Vgl. Liber instrumentorum mon. Casaur., fol. 12r, ed. Muratori, Rerum Ital. SS II/2, Sp. 778 (vgl. den Faksimiledruck). - Regg.: J-E S. 375; M2 1253d.

Kommentar

Nach Hinkmar wäre Ludwig zu Pfingsten (18. Mai) gekrönt worden, doch widerspricht dieses Datum der gut verbürgten Nachricht, daß sich der Kaiser an diesem Tage noch in Farfa aufgehalten hat (Reg. 347), frühestens also erst zwei oder drei Tage später in Rom angekommen sein kann. Hinkmar ist in seinen Zeitangaben auch sonst sehr unzuverlässig; so setzt er die Kaiserkrönung Karls III. auf Weihnachten 880 statt auf Mitte Februar 881 ( M2 1609a = Reg. 646). Wahrscheinlich ist Ludwig erst am Sonntag nach Pfingsten gekrönt worden; urkundlich nachweisbar ist er in Rom erst am 28. Mai (Reg. 350). Diese zeitliche Abfolge läßt darauf schließen, daß die der Krönung voraufgehenden Verhandlungen mit Hadrian II. schwierig waren. In diesem Zusammenhang gewinnt die Vermutung von Stengel, Entwicklung2, S. 225-231, neues Gewicht, daß Ludwig damals das Pactum mit der römischen Kirche erneuert und dem Papst eine Reihe von territorialen Zugeständnissen in Süditalien gemacht hat; vgl. Hlawitschka, Widonen, S. 59. Auch Drabek, Verträge, S. 49f., hält eine diesbezügliche Schenkung an die Römische Kirche für wahrscheinlich. - Zum Charakter der Krönung als sog. Befestigungskrönung vgl. Brühl, Festkrönungen, S. 279f. Die Absolution vom Eid wird sicherlich vor der Krönung erfolgt sein, ob allerdings bereits einige Monate vorher, wie dies Brühl, a.a.O., vermutet, muß offen bleiben. - Daß Ludwig anläßlich seiner Krönung als Sarazenenbezwinger gefeiert wurde, behauptet der Chronikteil des Liber instrumentorum mon. Casaur.; sein Verfasser Johannes Berardus (12. Jh.) weiß auch noch zu berichten, daß die Krönung auf dem Kapitol unter Mitwirkung von populus et senatus Romanus stattgefunden habe (imperiali laurea pro triumpho a domino papa Adriano et omni populo et senatu Romano in capitolio est coronatus), doch bleibt es unklar, auf welche ältere Nachrichten er sich dabei stützen konnte. Nach seinem im folgenden unverkennbar legendenhaften Bericht hätte Ludwig anschließend auch die Gebeine des Hl. Clemens von Hadrian für seine Gründung Casauria erworben; vgl. Zielinski, Gründungsurkunden, S. 84 m. Anm. 65. - Regino, der die Eideslösung fälschlich bereits von Johannes VIII. vornehmen läßt, fabelt im weiteren von einem Heereszug, den die Kaiserin Angilberga in Vertretung ihres Gatten (um diesem den Vorwurf des Eidbruchs zu ersparen) gegen Adelchis von Benevent unternommen habe; schon Dümmler II2, S. 341, hat dieser Nachricht kein Vertrauen geschenkt. Zum anschließenden Zug Ludwigs II. ins Gebiet von Salerno vgl. aber Reg. 353. - Zum in der Forschung strittigen Weiterleben des "Römischen Senats" vgl. Reg. 131. - Vgl. noch Hartmann III/1, S. 294; Gay, L'Italie méridionale, S. 103f.; Henggeler, S. 39-43; Eichmann I, S. 49f.; Grotz, Hadrian II., S. 301f.; Hees, S. 75-77.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 349, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0872-05-00_2_0_1_3_1_4566_349
(Abgerufen am 16.04.2024).