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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Ludwig (Lodoguicus ... imperator augustus Romanorum) schreibt an Kaiser Basilius (I.) von Byzanz (dilectissimo spiritualique fratri nostro Basilio ... eque imperatori Nove Rome). (1) Er versichert, daß er den von Basilius entsandten Patrizius Johannes mit großer Herzlichkeit wie einen Verwandten aufgenommen habe (ed, Westerbergh, S. 108 Z. 7-18). (2) Da Basilius in seinem Schreiben die Frage nach der Berechtigung seines Kaisertitels in streitsüchtiger Weise aufgeworfen habe, sieht auch er sich veranlaßt, auf die Titelfrage einzugehen, damit sein bisheriges Schweigen nicht als Schwäche verstanden werden kann (S. 108 Z. 18-28). (3) Der Titel eines basileus sei keinesfalls auf die Beherrscher von Konstantinopel beschränkt, sondern finde sich bei zahlreichen Völkern (S. 108 Z. 29 - S. 109 Z. 15). (4) Er fände sich nicht nur in lateinischen Texten, sondern auch in neueren griechischen Codices für zahlreiche nichtgriechische Stammesführer (gencium prelati) (S. 109 Z. 16-30). (5) Er betont, daß er von allen Völkern imperator genannt werde, ja daß ihn sogar seine königlichen Oheime, obwohl sie doch älter seien als er, in Anerkennung seiner Salbung und Weihe durch den Papst und seiner Herrschaft über Rom so titulieren würden (ad unccionem et sacracionem, qua per summi pontificis manus imposicione et oracione divinitus ad hoc sumus culmen provecti et ad Romani principatus imperium ... aspicientes) (S. 109 Z. 31 - S. 110 Z. 14). (6) Das Gebet der Patriarchen für das eine Imperium beziehe sich auf das eine allumfassende christliche Reich (unum est enim imperium Patris et Filii et Spiritus Sancti) (S. 110 Z. 15-30). (7) Auch sei sein Imperator-Titel keine Neuerung, da ihn doch schon sein Urgroßvater (Karl d. Gr.) mittels päpstlicher Handauflegung und Salbung empfangen habe, wie Basilius in den ihm vorliegenden Schriften leicht nachlesen könne (S. 110 Z. 31 - S. 111 Z. 15). (8) Er weist die Auffassung des Basilius zurück, daß aus den Stämmen (gentes) niemand zum Kaiser aufsteigen könne, seien doch in der Vergangenheit Hispanier, Isaurier und Chazaren römische Kaiser geworden - alles gentes, denen die Franken in jeder Hinsicht weit überlegen seien (S. 111 Z. 16 - S. 112 Z. 8). (9) Auch sei der Vorwurf nicht stichhaltig, daß er nicht in der ganzen Francia herrsche, besitze er doch durch die Blutsbande, die ihn mit seinen Oheimen verbänden, die ganze Francia (in tota nempe imperamus Francia, quia nos procul dubio retinemus, quod illi retinent) (S. 112 Z. 8-12). (10) Auch die Behauptung, er dürfe sich allenfalls imperator Francorum nennen, sei nicht stichhaltig, da er doch Titel und Würde von den Römern empfangen habe, deren gens und Stadt er beherrsche und deren Kirche - die Mutter aller Kirchen - er beschütze und erhöhe - was aus seinem Geschlecht als erster Karl d. Gr. getan habe, der, weil er die päpstliche Salbung erhalten habe, Kaiser genannt wurde (S. 112 Z. 12 - S. 113 Z. 2).(11) Dem Papst dürfe Basilius keine Vorwürfe machen, wenn dieser sich in seiner Not, für die häufig genug die Vorgänger des Basilius verantwortlich waren, an die Franken gewandt habe (S. 113 Z. 3-31). (12) Er betont, daß die Franken die Herrschaft über das Römerreich wegen ihrer Rechtgläubigkeit (propter bonam opinionem, orthodosiam) erlangt hätten. Die Griechen hätten sie wegen ihrer Irrlehren (propter kacodosiam, idest malam opinionem) verloren, da sie nicht nur die Stadt (Rom), den Sitz des Reiches, sondern auch das römische Volk, ja sogar die lateinische Sprache aufgegeben hätten (S. 113 Z. 32 - S. 114 Z. 15).(13) Er weist die Auffassung des Basilius zurück, daß die Führung seines Imperator-Titels von der Verwirklichung des vereinbarten (Heirats-)Projekts abhänge, da doch ein Titel stets von den Vätern zu den Söhnen und nicht von den Söhnen zu den Vätern vererbt würde (S. 114 Z. 16 - S. 115 Z. 5). (14) Er erläutert, daß es die von Basilius gebrauchte Titelform rix gar nicht gibt, daß vielmehr das lateinische rex die korrekte Übersetzung des griechischen basileus sei (S. 115 Z. 6-20) .(15) Das Hauptverdienst an der Einnahme Baris gebühre nicht dem zahlreichen, aber furchtsamen griechischen Heer, sondern dem kleinen, aber tapferen Heer der Franken (S. 115 Z. 21 - S. 116 Z. 10). (16) Er habe nur so wenige Franken vor Bari zurückgelassen, weil er in diesem Jahr nicht mehr mit der griechischen Flotte gerechnet habe, doch auch diese Wenigen hätten den Sarazenen in Kalabrien noch vor der Einnahme Baris schwere Niederlagen beigebracht; sie seien der dortigen griechischen Bevölkerung zu Hilfe geeilt und hätten überhaupt erst die Voraussetzung für die Eroberung Baris geschaffen (S. 116 Z. 11-29). (17) Das Auftreten des Patrizius Niketas ihm gegenüber sei überaus ungebührlich gewesen (protervus et contumax) (S. 117 Z. 1-10). (18) Die Apocrisiare des Römischen Stuhls, deren Kommen Basilius selbst dringend erwünscht hatte, hätten sich schwerlich so verhalten, wie er es in seinem Brief schildert, und es wäre richtiger gewesen, wenn er ihnen wirksamen Begleitschutz bei ihrer Abreise (aus Konstantinopel) mitgegeben hätte, so daß sie nicht in die Hände von Piraten gefallen wären (S. 117 Z. 11-23). (19) Der Überfall der byzantinischen Flotte unter dem Patrizius Niketas und seines Vertreters Adrianus auf die Slawen (Kroaten), die doch zu der Zeit, als die Griechen ihre Kastelle brachen und in ihrem Land reiche Beute machten, mit ihren Schiffen den Belagerungsring um Bari verstärkt hätten, sei unerträglich, da es sich bei diesen Slawen um seine Reichsangehörigen handele. Wenn Basilius nicht sofort die Gefangenen frei lasse und Genugtuung leiste, müsse er für dieses unerhörte Verhalten Rache nehmen (S. 117 Z. 24 - S. 118 Z. 13). (20) Er mißbillige das Verhalten seiner Gesandten am byzantinischen Hof - falls die Beschwerden zutreffend seien -, doch habe er auf nachhaltiges Befragen den Eindruck gewonnen, daß sie sich nicht der geschilderten Übergriffe schuldig gemacht hätten (S. 118 Z. 14-32). (21) Er verteidigt sein Vorgehen gegen Neapel, das von altersher den fränkischen Kaisern tributpflichtig sei, nun aber mit den Sarazenen paktiere, ja sogar den eigenen Bischof aus den Mauern gejagt habe (Athanasius; vgl. Reg. 309). Wenn die Bewohner Neapels nicht von ihrem schändlichen Tun abließen, werde er sie zukünftig wie die Ungläubigen selbst behandeln (S. 118 Z. 33 - S. 119 Z. 27). (22) Nach dem Fall Baris habe er sein Heer nach Tarent und Kalabrien zur Vertreibung der Sarazenen geschickt, und er bittet nun Basilius um neuerliche Flottenhilfe, um ihren Nachschub aus Palermo und Afrika zu unterbinden; auch sei die jetzt unter dem tüchtigen Strategen Georgius im Tyrrhenischen Meer operierende Flotte zu schwach, um dem Treiben der mit Neapel verbündeten sarazenischen Korsaren Einhalt zu gebieten. Nach der Befriedung Kalabriens werde er nach Sizilien übersetzen (S. 119 Z. 28 - S. 120 Z. 28). (23) Er kündigt die Entsendung seines vertrauten Vasallen Auprand an (Auprandum fidelem ac familiarem hominem nostrum), der ihm Näheres wird mitteilen können, und bittet um raschen Empfang und Rücksendung desselben (S. 120 Z. 28 - S. 121 Z. 2).

Überlieferung/Literatur

Rom, Bibl. Vaticana, Cod. Vat. lat. 5001: Chron. Salernitanum, 13. Jh., fol. 60r-67v [c. 107]. - Drucke: Baronius, Annales eccl. 1X, S. 486 Nr. 51 (zu 871) = Duchesne, Hist. Francorum SS III, S. 555 = Vorburg, Historiae XII, S. 569 = Goldast, Collectio const. I3, S. 195-199; IV3, S. 17-21; Muratori, Rerum Ital. SS II/2, S. 243 = Bouquet, Recueil VII, S. 572; Peregrini, Hist. princ. Langob., ed. Pratilli, II, S. 180; Chron. Salern. c. 107, ed. Pertz, SS III, S. 521-527 = Baronius/Theiner, Annales eccl. 2XV, S. 221 = Kukuljevic, CD regni Croatiae I, S. 53 (Auszüge); Reindel Epp. VII, S. 385-394 (= Hist. Texte Mittelalter 4, S. 68-74, Auszüge); Chron. Salern. c. 107, ed. Westerbergh, S. 107-121 (bester Druck). - Ital. Übers.: Arnaldi, Impero, S. 404-417. - Regg.: M1 1213 = M2 1247.

Kommentar

Das bemerkenswerte Schreiben, das Kleinclausz, L'empire, S. 441-487, für eine um 879 entstandene Fälschung gehalten hat, gilt heute allgemein als authentisch; vgl. insbes. Poupardin, Lettre; Gay, L'Italie méridionale, S. 84-88; Henze, Brief; Ertl, Diktatoren, S. 128-132; eine weitgehende Überarbeitung durch den Chronisten nimmt aber Brühl, Deutschland, S. 155, an. Als Verfasser des umfangreichen Schreibens, das nach dem Fall Baris, aber noch vor der Gefangennahme des Kaisers durch Adelchis von Benevent, also etwa im Frühling 871 (vgl. Arnaldi, Impero, S. 404) verfaßt sein muß, gilt der päpstliche Bibliothekar und Vertraute Ludwigs, Anastasius, der des Griechischen wie kaum ein anderer Lateiner mächtig war und zuletzt die Interessen Ludwigs und Hadrians auf dem Konzil von Konstantinopel (vgl. Reg. 301) vertreten hatte; zu seiner Persönlichkeit s. schon die Reg. 106 genannte Lit.; vgl. insbes. Arnaldi, Anastasio; Lohrmann, Arbeitshandschrift. - Zu der im Brief zentralen Titelfrage s. bes. Soranzo, Concezione; Ohnsorge, Zweikaiserproblem, S. 37, 41ff.; Ohnsorge, Abendland u. Byzanz, S. 29f., 220ff.; Arnaldi, Impero; Wattenbach/Levison/Löwe, S. 388 Anm. 6, 394; Löwe, Theoderich d. Gr., S. 56 Anm. 104; Dölger, Europas Gestaltung, bes. S. 316-320. - Zum Gesandten Ludwigs, Auprand, vgl. das folgende Reg. Zum byzantinischen Admiral und Patrizius Niketas (Oryphas) s. schon Reg. 298; vgl. Eickhoff, Seekrieg, S. 213ff. - Vgl. noch Kleinklausz, Lettre; Hartmann III/1, S. 306f. Anm. 26; Folz, L'idée d'Empire, S. 196-199 Nr. VII; van den BAAR, Translatio Imperii, S. 11-15; Lamma, Problema, S. 187; Cilento, Struttura, S. 105; Stengel, Entwicklung2, S. 230; Lugge, Gallia, S. 87; Ullmann, Growth2, S. 216-219 (= Ullmann, Machtstellung, S. 316-320); Schramm, Ges. Aufsätze II, S. 81f.; Wolfram, Intitulatio II, S. 90f.; Kienast, Deutschland II2, S. 263 Anm. 638; Anton, Fürstenspiegel, S. 337 Anm. 1003; Carile, Roma e Romania, S. 537; Lounghis, Ambassades, S. 192f. - Vgl. Regg. 313, 314, 317 u. 324.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 325, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0871-02-00_2_0_1_3_1_4542_325
(Abgerufen am 25.04.2024).