Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

Sie sehen den Datensatz 2737 von insgesamt 4511.

schreibt Basilius, dem kaiser von Neurom, die in dessen brief enthaltenen vorwürfe scharf zurückweisend, dass er den patricius Johannes sogar wie einen verwandten aufgenommen und behandelt habe, dass der titel βασιλεύς nie auf die beherrscher von Konstantinopel beschränkt gewesen und der von seinen ahnen überkommene kaisertitel kein angemasster, sondern durch gottes ratschluss, der kirche urteil, die händeauflegung und salbung des papstes verliehener sei, dass ihm selbst, wenn er auch nicht über das ganze Frankenreich herrsche, dieser titel, den ihm die patriarchen, seine oheime und alle ausser eben Basilius geben, gebühre, da in den übrigen teilen nur seine blutsverwandten regieren, und zwar nicht der titel Francorum, sondern Romanorum imperator, weil von den Römern titel und würde stamme und zugleich die herrschaft über Rom und die verteidigung der römischen kirche in sich begreife, wie von den Frankenkönigen, zuerst sein urgrossvater Karl, nur iene diesen titel führten, welche vom papst dazu gesalbt wurden, da der in der not verlassene und sogar bedrängte papst, nachdem die kaiser Rom verlassen, von der römischen sprache und vom wahren glauben sich abgewandt, zu diesem akt ebenso berechtigt gewesen sei wie Samuel zur salbung Davids und das edle Frankenvolk zur übernahme des kaisertums, dass er den titel rix (ῥ࿆ξ vgl. no 470b), der ia nur aus dem lateinischen stamme und übrigens nichts andres als βασιλεύς besage, als lächerlich zurückweise; das verdienst der einnahme Baris gebühre ausschliesslich dem kleinen heer der Franken (vgl. no 1246e), nicht den Griechen, welche nichts geleistet; den päpstlichen gesandten hätte man eine genügende bedeckung von Konstantinopel mitgeben sollen, das verfahren des auch ihm gegenüber unverschämten patricius Nicetas gegen die dalmatinischen Slaven (no 1246c) sei eine freche beleidigung seiner rechte, er verlange genugtuung und freilassung der gefangenen, sonst werde er die beziehungen zu ihm abbrechen und sich genugtuung verschaffen; er missbillige, wenn die angaben wahr seien, das ungebührliche auftreten seiner gesandten in Konstantinopel; sein vorgehen gegen Neapel (no 1245b) sei vollkommen berechtigt gewesen; er habe nach der einnahme Baris rasch die Sarazenen in Tarent und Calabrien (no 1246b,f) gedemütigt und erwarte noch grössere erfolge, wenn ihnen durch eine griechische flotte die zufuhr von truppen und lebensmitteln aus Palermo und Afrika gänzlich abgeschnitten und, da die schiffe unter dem sonst tüchtigen patricius Georgius zu schwach seien, den im tirrenischen meer sich tummelnden und mit den Neapolitanern verbündeten Sarazenen das handwerk gelegt werde; nach der säuberung Calabriens denke er Sicilien zu befreien; er bitte also um rasche absendung einer flotte und um unverweilte abfertigung seines gesandten Auprand, der auch mit mündlichen aufträgen betraut sei. 'Probabile quidem.' Chr. Salern. c. 107 hs. s. XIII ex. Vatikan, bibl. no 5001 (A). Baronius 871 no 51 e ms. cod. hist. Lang. ab Eremperto conscr. (A vgl. Pertz' Arch. 5,131; 10,375) = Vorburg Hist. 12,569 = Goldast Const. 1,195; 4,17 = Duchesne SS. 3,555 = Bouquet 7,572 = Kukuljevic C. d. Croatiae 1,53; Muratori SS. 2b,243; Peregrini H. princ. Lang. ed. Pratilli 2,180; *M. G. SS. 3,521, sämmtlich aus A. Über den inhalt Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,267, Harnack l. c. 83; die echtheit von Amari Storia dei Musulmani 1,381 mit unrecht angezweifelt.

 

Verbesserungen und Zusätze:

der brief neuerdings von Kleinclausz, L' empire Carolingien. Ses origines et ses transformations (Paris 1902), 441 ff. als päpstliche fälschung aus dem j. 879 hingestellt: eine Verdächtigung, deren unstichhältigkeit Werminghoff im N. Arch. 28, 771 n. 381 und Jules Gay, L' Italie méridionale et l'empire Byzantin depuis l'avènement de Basile Ier jusqu'à la prise de Bari par les Normands (867—1071) Paris 1904 (Bibl. des écoles Franç. d'Athènes et de Rome fasc. 90), 84 ff. nachgewiesen haben, vgl. auch N. Arch. 31, 279. Der brief wird auch von Georg Lokys, Die Kämpfe der Araber mit den Karolingern bis zum Tode Ludwigs II (Heidelberg. Abhandl. 13. Heidelberg 1906) s. 81 f. unbedenklich verwertet.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1247, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0871-00-00_3_0_1_1_0_2734_1247
(Abgerufen am 20.04.2024).