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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Rückkehr, die beiden söhne begeben sich an die ihnen angewiesenen orte. Ann. Fuld. Ad Reghinisburch rediit, Ann. Bert. (Hincm.) 870. - Erhebung der Mährer: Zuentibald, bei Karlmann des verrats beschuldigt, wird in das gefängnis geschickt; die Mährer, in der meinung, dass ihr herzog tot sei, zwingen unter todesdrohung den priester Sclagamar, einen verwandten Zuentibalds, die herzogliche würde zu übernehmen; dieser eröffnet den kampf gegen die von Karlmann bestellten grafen Engilscalk und Wilhelm und versucht sie aus den von ihnen besetzten städten zu vertreiben; sie schlagen ihn in die flucht. Ann. Fuld. Wie Dümmler De Arnulfo 64, Ostfränk. Reich 2. A. 2,317 darlegt, gehört der kurzen zeit des guten einvernehmens zwischen Zuentibald das von Regino 890 und Cosmas Chr. Boem. I, 14 M. G. SS. 1,601; 9,44 berichtete ereignis an, dass Zuentibald einen enkel Karlmanns, den nach ihm benannten späteren könig von Lothringen Zwentibold, aus der taufe gehoben habe.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1485b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0871-00-00_2_0_1_1_0_3370_1485b
(Abgerufen am 29.03.2024).