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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Ludwig bestätigt seiner Gemahlin Angilberga (Angilberga serenissima augusta et imperatrix atque desiderabilissima coniux nostra ... quam divinitus in adiutorium commissi nobis imperii percepimus sociam) mit dem Einverständnis der Großen seines Reiches (cum tractatu et consilio atque unanimitate imperii nostri primorum) sämtlichen von ihm urkundlich geschenkten Besitz sowie ihren übrigen auf andere Weise erworbenen oder noch zu erwerbenden Besitz und verzichtet dabei ausdrücklich auf alle ihm eventuell daran noch zustehenden Rechte. - Bullenankündigung. - Pön 2000 Pfund Gold, die zur Hälfte an Angilberga, zur anderen Hälfte a principe, qui per tempus fuerit, exigatur. - Leudoinus archipresb. palatinus iussu imperatorio ad vicem Farmundi. - M. SR. - a. imp. 21, Ind. 3. - "Si liberalitatis".

Überlieferung/Literatur

Pseudo-Or. Parma, Arch. di Stato, Diplomatico, Dipl. imp., cass. 2, n. 17, Ende 9., Anfang 10. Jh. (A). - Faksimile: Arch. paleogr. ital. IX, Taf. 119 (mit Regest). - Drucke: Muratori, Antiq. Ital. VI, Sp. 27-30 = Heumann, Commentarii de re diplom. imperatricum, S. 52f.; Benassi, CD Parmense I, Nr. 13 S. 126-128; D Lu.II.51. - Regg.: B 666; Fainelli, CD Veronese I, Nr. 238 S. 365; M1 1210 = M2 1244.

Kommentar

Bei M2 1244, das mit dem am selben Tag ausgestellten M2 1245 (Reg. †308) formal und inhaltlich eng zusammenhängt, dürfte es sich wie bei jenem um ein zeitgenössisches oder wenig jüngeres Spurium handeln, das sich den Anschein eines Originals gibt. Die Datierungszeile wurde wie in M2 1245 von jüngerer Hand auf Rasur (vgl. schon Kehr, Regest im Arch. paleogr. ital., a.a.O.) nachgetragen. Die angekündigte Bleibulle ist nicht erhalten. Über und auf einer schmalen, heute aufgeklappten Plica befinden sich lediglich jeweils drei parallel angeordnete Löcher, in denen sie befestigt gewesen sein könnte; vgl. M2 1245 (Reg. †308). Ein Eingangschrismon fehlt. Gegen die Annahme Kehrs, daß es sich um ein unvollzogenes Original handeln könnte, spricht in erster Linie die völlig aus dem Rahmen fallende Höhe der Strafe: 2000 Pfund Gold. Auch das Monogramm Ludwigs II. ist auffällig. Sowohl Kehr als auch Mühlbacher, der das Stück für eine Nachzeichnung 10. Jh. mit nachgetragener Datierungszeile hielt, vermuten, daß der Kontext von demselben Schreiber wie in M2 1245 stammt, was kaum zutreffend ist; sicher ist, daß der aus Reg. 293 ( M2 1241) bekannte Kapellan Leudoinus nicht das vorliegende Stück geschrieben hat. Reg. 293 könnte aber dem Falsarius für die Datierung und die Schreiberformel als Vorlage gedient haben. - Der Rechtsinhalt wird zwar durch M2 1267 (Reg. 396) im Wesentlichen gedeckt, doch beweist die Existenz dieser zweifellos echten Urkunde gerade die Haltlosigkeit der zusätzlichen Bestimmungen und der exorbitant hohen Strafandrohung hier in M2 1244. Das Stück wird wie M2 1245 bald nach dem Tode Ludwigs II. im Auftrag der Angilberga oder des von ihr gegründeten Klosters S. Sisto in Piacenza fabriziert worden sein. Dabei scheinen in beiden Fällen Schreiber tätig geworden sein, die der Kanzlei Ludwigs nahegestanden hatten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. F307, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0870-06-03_1_0_1_3_1_4524_F307
(Abgerufen am 25.04.2024).