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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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schreibt papst Adrian unter versicherung seiner ergebenheit gegen die römische kirche, dass er in der sache seines neffen, des kaisers, ihr gemeinsames interesse wahren wolle (pro alterna opportunitate agere salubriter disponimus) und einen besuch des papstes mit freuden begrüsse; er beschwert sich, dass der papst in der Kölner angelegenheit ihm widersprechenden bescheid übersandt habe, einen günstigen vom 15. iuli (Jaffé Reg. pont. 2. ed. 2932) durch seinen boten, einen ungünstigen vom 27. iuni (ib. 2930) durch die päpstlichen legaten, rechtfertigt, da Gunthar nach dem schreiben des papstes Nicolaus vom 7. okt. 867 an Lothar (ib. 2878) unwiderruflich abgesetzt worden sei, die besetzung des Kölner stuhls und empfiehlt dem papst und durch den papst dem kaiser seine gesandten, welche 'seine geheimnisse eröffnen' sollen. 'Sicut antecessores et parentes.' Hs. s. XI Trier stadtbibl. Floss Die Papstwahl unter den Ottonen urk. 84; *M. G. Ep. 6,251. Geschrieben bald nach ankunft der päpstlichen legaten.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1481, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0870-00-00_3_0_1_1_0_3359_1481
(Abgerufen am 16.04.2024).