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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Rückkehr; infolge der vernachlässigung seiner bei dem sturz in Flamersheim erlittenen verletzungen muss er sich einer gefährlichen operation unterziehen. Ann. Bert. (Hincm.), Ann. Fuld.; nach Regino 870 liegt Ludwig fast 2 monate in Achen darnieder. - Eintreffen päpstlicher und kaiserlicher gesandter, von seite des papstes der bischöfe Johannes und Petrus und des römischen priesters Johannes, von seite des kaisers des bischofs Wicbod von Parma (nach Jaffé Reg. pont. 2. ed. 2926, 2931 ist aber auch Wibod gesandter des papstes) und des grafen Bernard; sie entbieten ihm, dass er vom reich Lothars, dem erbe des kaisers, sich nichts aneigne. Ann. Bert. (Hincm.), Ann. Fuld.; der papst belobt höchlich die uneigennützigkeit Ludwigs, der sich im gegensatz zu Karl nicht nach dem erbe des kaisers gelüsten lasse, stellt im falle der hartnäckigkeit Karls sein persönliches erscheinen in aussicht und befürwortet engen anschluss an den kaiser, Jaffé Reg. pont. 2. ed. 2930, 2931 vgl. no 1245a.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1480b, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0870-00-00_1_0_1_1_0_3357_1480b
(Abgerufen am 29.03.2024).