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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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bestätigt die ihm von Guntar, dem leiter (rector) der Kölner kirche, vorgelegte praestarieurkunde (Mittelrhein. UB. 1,109), laut welcher frau Gerild zur sühne der übeltaten ihrer eltern ihr ganzes in seinem reich gelegenes eigengut an das kloster Prüm vergabt und dasselbe nebst andrem klostergut von (abt) Ansbald und den mönchen zu lebenslänglicher nutzniessung erhält unter der bedingung, dass iener besitz nach ihrem ableben gemäss der näheren bestimmung der praestarie an die von ihr erbaute Marienkirche in der villa Bachem im Ripuarier gau falle. Berlandus adv. Grimlandi. Reg. XI ind. XVI. K. s. X im *Lib. aur. Prum. Martene Coll. 1,176 mit ind. IXV; Mittelrhein. UB. 1,111. Die datirung verderbt, die ind. an sich unmöglich; die mit zustimmung Lothars abgeschlossene praestarie datirt XIII kal. ian. reg. Loth. XII, also 866 dez. 20, die bestätigung ist daher zu 867 einzureihen und ihre datirung wird gleich der folgenden urk. reg. XII ind. XV gelautet haben. Die praesterieurk. ist im diplom sehr ungenau excerpirt: Gerild (dort Hieldild) überträgt die von ihren eltern erbaute kirche in Bachem (dort in pago Coloniensi) nebst andrem besitz an Prüm, erhält dieselbe mit andrem klostergut gegen iahreszins zu lebenslänglicher nutzniessung, während die frage, wie viel davon zum unterhalt der etwa anzustellenden kleriker und für den gottesdienst angewiesen werden soll, einer definitiven regelung vorbehalten bleibt und nur die unteilbarkeit der güter und das eigentumsrecht des klosters nach ihrem ableben betont wird. Bachem auch genannt im Prümer güterverzeichnis Mittelrhein. UB. 1,183.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1314, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0867-01-17_1_0_1_1_0_2883_1314
(Abgerufen am 16.04.2024).