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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1

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Ludwig schenkt seiner Gemahlin Angilberga (Angilberga dilecta coniux nostra atque consors imperii) wegen ihrer unaufhörlichen Fürsorge (ob inextricabilem dilectionem prefate coniugis et consortis imperii nostri) seinen kleinen Hof(corticella) Iberna (Inverno, Prov. Pavia) unweit von Corte Olonna (Corteolona, Prov. Pavia) zu freiem Eigen. - Pön 10 Pfund Gold. - Bullenankündigung. - [Gau]ginus iussu piissimi Augusti. - M. SR. - Datierungszeile wahrscheinlich abgeschnitten. - "Igitur notum esse".

Überlieferung/Literatur

Kopien: Parma, Arch. di Stato, Diplomatico, Dipl. imp., cass. 1, n. 10, beschäd. Nachzeichnung 10. Jh. (von v. Pölnitz-Kehr für ein Or. gehalten) (B). - Drucke: Fanta, Unedirte Diplome II, Nr. 11 S. 392-393, aus B (für ein Or. gehalten); Benassi, CD Parmense, Nr. 9 S. 117-118; D Lu.II.45. - Regg.: M1 1202 = M2 1236.

Kommentar

Die Datierungszeile scheint später ganz unregelmäßig abgeschnitten worden zu sein, wobei auch Teile der Rekognitionszeile fortgefallen sind. - Die Einordnung an dieser Stelle stützt sich auf D Lo.II.29 von 866 Mai 17 (Reg. 253), in welchem Lothar II. seinem kaiserlichen Bruder den Hof Inverno, den er von der Lütticher Kirche eingetauscht hatte, übertragen hatte mit der Bestimmung, ut ipse demum eas clarissime imperatrici Ingelbergae tradat. Möglicherweise wurde das Stück auch erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt. - M2 1236 dokumentiert die guten Kontakte zwischen Ludwig und seinem Bruder, der wegen seiner Eheaffäre auf den Kaiser angewiesen war. Beide hatten sich erst ein Jahr zuvor in Orbe getroffen (Reg. 248); vgl. auch Reg. 295. - Problematisch ist abermals die Beurteilung der überlieferten Fassung (B), die v. Pölnitz-Kehr, Angilberga, bes. S. 431, 435, für ein Original hält, während Mühlbacher wohl zu Recht für den kopialen Charakter des Stückes eintritt, auch wenn diesmal im Unterschied zu M2 1235 (Reg. 258), das gleichfalls von Gauginus stammt, das Eschatokoll zumindest teilweise in Elongata gehalten ist. Entscheidend ist aber auch diesmal der Schriftcharakter, der ins 10. Jh. weist. Da auch das SR dem Abriß teilweise zum Opfer gefallen ist, läßt sich nicht mehr entscheiden, ob dort die angekündigte Bleibulle befestigt war und sich somit ein ähnlicher Befund wie in M2 1235 ergibt. - Beachtung verdient noch, daß Angilberga hier erstmals consors imperii genannt wird; vgl. Zielinski, Regesta Karolorum, S. 299; s. schon Reg. 209. Im Testament der Kaiserin (ed. Falconi, Le carte cremonesi I, Nr. 20 S. 49ff.) wird der Hof Inverno nicht aufgeführt, wohl dagegen in M2 1245 (Reg. †308) und in der der Bestätigungsurkunde Karls III. ( D Ka.III.56 = Reg. 695); wahrscheinlich hat Angilberga den Hof für sich selbst zurückbehalten.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,3,1 n. 268, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0866-05-17_1_0_1_3_1_4484_268
(Abgerufen am 20.04.2024).