Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

Sie sehen den Datensatz 2882 von insgesamt 4511.

schreibt papst Nicolaus in erwiederung des ihm von seinem gesandten (? dem grafen Christian vgl. no 1309a) überbrachten päpstlichen schreibens, dass er, um ieden keim eines verdachtes zu ersticken, immer bereit gewesen sei zur verantwortung nach Rom zu kommen und mit einer seinen vorfahren unbekannten langmut auf ein urteil gewartet habe; er wisse nicht, wie er eine verdächtigung durch seine nebenbuhler (vgl. no 1304), die ihn aus habgier immer verläumden, vermeiden könnte, da der papst gegen alles herkommen in seine forderung nicht einwillige, dass zugleich seine ankläger mit ihm in Rom erscheinen; zur besserung immer bereit fühle er sich durch das schroffe auftreten des papstes tief verletzt und müsse namentlich gegen den vorwurf des päpstlichen schreibens, dass er die päpstlichen gesandten (Radoald und Johannes 863) übel behandelt habe, verwahrung einlegen, denn er habe dieselben wie den späteren gesandten (Arsenius 865) nach möglichkeit gut behandelt, ihrem ausspruch mit einer bei seinen vorfahren nicht üblichen demut sich gefügt, sei aber durch sie zum schaden seines durch die oft wiederholte verläumdung beunruhigten reichs, dessen grenzen er sonst durch vernichtung der beiden hätte ausdehnen können, in noch übleren ruf gebracht worden; dass iene sich eines vergebens (bestechung) schuldig gemacht, sei ihm unbekannt; das haupt seiner ankläger und feinde (Karl d. K.) könne nach einem wort der schrift als accusator fratrum (Apoc. XII, 10) bezeichnet werden (diese stelle citirt Nicolaus Mansi 15, 330, Jaffé 2. ed. Reg. pont. no 2884) und es sei begreiflich, wenn er dieses haupt und dessen glieder als seine feinde betrachte; sehr erfreulich sei ihm das versprechen gewesen, dass der papst ihm keinen andren könig vorziehen oder vorsetzen wolle als den könig der könige und seinen bruder, den kaiser. 'Deferente mansuetudinis nostrae.' Baronius 864 no 19 e cod. Trevir. = Vorburg Hist. 11,248; *M. G. Ep. 6,230. Da Arsenius erwähnt wird, erlassen 866 und zwar vor der abfindung mit Karl d. K., und nach der exkommunikation Waldradas, also etwa mai-iuni.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1313, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0866-00-00_1_0_1_1_0_2879_1313
(Abgerufen am 28.03.2024).