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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Ludwig d. D. und Lothar schreiben papst Nicolaus unter versicherungen vollster ergebenheit, dass ihre reiche vor den einfällen der beiden wolbehalten seien, doch in den letzten iahren durch treulose viel unheil angerichtet worden sei und sie deshalb zum schutz des friedens und rechts bei einer zusammenkunft mit Karl d. K. (Car. maior) und den grossen ihrer reiche bindende vereinbarungen getroffen und ein gemeinsames vorgehen gegen die friedensstörer öffentlich angekündigt haben (no 1291 c. 4), dass aber Karl trotzdem auf betreiben einiger treuloser den frieden wieder gestört und ein andres reich (Burgund) angegriffen habe; sie bitten, dass der papst persönlich komme, um ihn kraft seines apostolischen amtes zur rechenschaft zu ziehen, wie ia seine vorgänger persönlich, durch gesandte und briefe so viel unrecht beseitigt hätten, dass er keinen bösen einflüsterungen über ihre einigung, sondern ihrem durch den grafen Liudfrid (vgl no 1293) schon früher übersandten bericht glauben schenken möge, bis sie persönlich oder durch gesandte genügenden aufschluss geben könnten; nachschrift der anwesenden bischöfe: entschuldigung, dass der brief nicht nach alter sitte auf papyrus (in tuncardo, verderbt aus tumario = tomario, papyrusblatt, Karabacek in Mittheil. aus der Sammlung der Papyrus Erzherzog Rainer 2 (1887), 102 vgl. Wattenbach Schriftwesen 3. A. 106), sondern auf pergament geschrieben sei, dank an Ludwig d. D. (Hlud. maiori) für seine bemühungen um den frieden, welche allein die gefahr abgewendet, empfehlung Lothars, des getreuen verteidigers der kirche gegen die heiden. 'Nullus mortalium'. Baronius 860 no 26 (e cod. Trev.) = Goldast Const. 2,25 = Vorburg Hist. 12,209; *M. G. Ep. 6,212. Das schriftstück zeigt soviel stilistische ähnlichkeit (so auch die gleiche adresse mit dem Lothar II eigentümlichen titel 'div. praeveniente gratia') mit no 1293, dass es allem anschein nach vom gleichen diktator, also in der kanzlei Lothars verfasst ist. Wahrscheinlich ging es von Mainz nach Rom ab (vgl. auch Dümmler Ostfränk. Reich 2. A. 2,34); die stelle der nachschrift: episcopi praesentes epistolam dominorum nostrorum regum nostris litteris prosequi non potuimus weist auf die anwesenheit von bischöfen beider reiche, wie der bericht der Ann. Xant. 863: Lud. rex primum conventum habuit Wangiona et post haec Mogontia darauf, dass Ludwig auch in Mainz einen reichstag hielt, also auch von bischöfen umgeben war. Zu den wol hauptsächlich Lothars ehehandel betreffenden Mainzer abmachungen würde auch die stelle des schreibens stimmen: ut ex nostra unanimitate nil sinistrum credere dignetur s. paternitas.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0862-00-00_2_0_1_1_0_2843_1297
(Abgerufen am 29.03.2024).