RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,3,1
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Ludwig bestätigt seiner Gemahlin Angilberga (Angilberga dilectissima coniux nostra et consors imperii), die in der Stadt Piacenza ein Kloster (das spätere S. Sisto) bauen will, auf deren Bitte alle zu diesem Zweck mit dem Fiskus oder sonstwie rechtmäßig abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Tauschverträge ... (weiter wie Reg. 397, aber mit folgendem Zusatz:) Beim Ableben der Angilberga soll Ludwigs Tochter Irmingard ihrer Mutter als Inhaberin des Klosters folgen. - Gauginus not. et sacerdos iussu imperiali. -a. inc. 852, a. imp. 8, Ind. 15. - "Omnibus sanctae".
Überlieferung/Literatur
Ohne handschriftl. Überlieferung? - Drucke: Campi, Dell'historia di Piacenza I, S. 458, aus einer Abschrift des Kathedralarchivs in Piacenza. Vgl. Reg. 397.
Kommentar
Vgl. Reg. 397. - Actum und Datierung sind in sich widersprüchlich und nicht kanzleigemäß. Das Kloster S. Sisto ist eine Gründung der 70er Jahre. Der interpolierte Zusatz macht es wahrscheinlich, daß wir es mit einer zeitgenössischen Fälschung zu tun haben, die vielleicht noch zu Lebzeiten der Angilberga, spätestens aber nach ihrem Tod in den 90er Jahren fabriziert worden sein muß, um die Stellung ihrer Tochter Irmingard als Inhaberin von S. Sisto abzusichern. Ähnliche Bestimmungen zugunsten der Irmingard finden sich auch im Testament der Angilberga (ed. Fainelli, Le carte cremonesi I, S. 53 Z. 29ff.).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I,3,1 n. F174A, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0858-10-13_1_0_1_3_1_4390_F174A
(Abgerufen am 18.04.2024).