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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Benedikt (III.) verweigert in einem Brief an den (Patriarchen) Ignatios (von Konstantinopel) die von diesem geforderte (n. 378) Bestätigung der Absetzung (des Erzbischofs Gregor Asbesta und der Bischöfe Petros von Sardis oder Sylaion und Eulampios von Apamea); er befiehlt Ignatios hingegen, nach Rom zu kommen oder Apokrisiare zu entsenden, damit bei gleichzeitiger Anwesenheit des Bischofs Zacharias (von Taormina) beide Parteien vom Papst gehört werden könnten.

Überlieferung/Literatur

Erw.: Konzilsakten von Konstantinopel (861) (Deusdedit IV 428, Wolf von Glanvell 604); JE 2813. Reg.: JE *2667; IP X 316 n. *65. Lit.: Hergenröther, Photius I 360; Perels, Nikolaus 29; Haller, Nikolaus 17f.; Grumel, Schisme 261; Dvornik, Photian Schism 25-28.

Kommentar

Der päpstliche Befehl zur Entsendung von Apokrisiaren ist am ausführlichsten in den bei Deusdedit überlieferten Konzilsakten von 861 verzeichnet. Der sehr fehlerhafte Text, den Haller emendiert hat, führte bisher zu einer teilweise etwas mißverständlichen Interpretation, so auch in JE *2667 (korrigiert hingegen in IP X 316 n. *65). Zu der parteiischen und wohl unzutreffenden Bemerkung Stylians, Papst Benedikt habe das Urteil des Ignatios bestätigt, vgl. n. † 382 . Das bei JE *2661 verzeichnete Regest, wonach bereits Leo IV. beide Parteien nach Rom geladen habe, basiert auf der Bemerkung in JE 2813, sowohl Leo IV. als auch Benedikt III. hätten erst ein Urteil nach Anhörung beider Parteien fällen wollen. Da zunächst jedoch wohl Leo IV. um weitere Information gebeten hatte und die Gesandtschaft des Lazarus erst unter Benedikt III. eintraf (n. 378), dürfte sich die Bemerkung in dem eingangs erwähnten Brief Nikolaus' I. auf n. 310 beziehen lassen. Dem päpstlichen Befehl konnte Ignatios nicht mehr folgen; wie er selbst während des Konzils 861 sagte, erreichte ihn der Papstbrief (nach n. 403, wahrscheinlich die zweite Aufforderung) neun oder zehn Tage vor seiner Absetzung im Juli 858 (vgl. Grumel-Darrouzès, Regestes Constantinople 92 n. 455), so daß die Absendung in Rom wohl in das Frühjahr 858 zu legen ist, vgl. Dvornik 29 f . (anders datiert IP X mit Bezug auf Dvornik 38 ff.; aus dem sich ein anderer Absetzungzeitpunkt des Ignatios ergibt).

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 418, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0858-00-00_2_0_1_4_2_418_418
(Abgerufen am 20.04.2024).