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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Abt Theoto von Fulda bittet Papst Benedikt (III.) um gütige Aufnahme seiner Mönche, um den päpstlichen Segen für sich und für das nur dem Papst unterstehende Kloster Fulda entsprechend dem Privileg des Papstes Zacharias für Bonifatius (JE 2293; GP IV 356 n. † 4). Er selbst habe die Absicht, nach Rom zu reisen, falls Gott es wolle und der Herrscher dies erlaube.

Überlieferung/Literatur

Druck: Brief des Abtes Theoto an den Papst (MG Epist. V 531 n. 31 und 32) (fragm.). Reg.: GP IV 362 n. *18.

Kommentar

Das Schreiben an den Papst ist nur aus den Brieffragmenten rekonstruierbar, die Dümmler aus der Sammlung der Magdeburger Zenturien wieder abgedruckt hat. Zu dem seit 856 amtierenden Abt Theoto vgl. Sandmann, Folge der Äbte 187. Abt Theoto fuhr 859 im Auftrag Ludwigs des Deutschen und Ludwigs II. zu Papst Nikolaus I. (vgl. GP IV 362 n. *22), um dort erneut eine Bestätigung der Fuldaprivilegien zu erwirken. In den Fragmenten wird zwar die Absicht Theotos zu einer Romreise deutlich, aber eine Durchführung schon 857 ist fraglich, vgl. GP sowie Sandmann und Ders., Wirkungsbereiche 734 Anm. 278. Zu datieren sind die fragmentarischen Notizen kurz vor das Fuldaprivileg Benedikts (n. 413).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 412, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0857-10-00_1_0_1_4_2_412_412
(Abgerufen am 19.04.2024).