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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Benedikt (III.) läßt auf einer Synode den Presbyter Anastasius (von S. Marcello in Rom) der priesterlichen Gewänder entkleiden, erlaubt ihm jedoch die Laienkommunion.

Überlieferung/Literatur

Erw.: JE 2912 (Ann. Bertiniani a. 868, Grat 148); Lib. pont. (Duchesne II 175). Reg.: J p. 235f. und 237; JE I p. 340 und 341; IP I 75 n. *8; MG Conc. III 372 n. 35. Lit.: Heimbucher, Papstwahlen 170; Duchesne, Etat pontifical 233; Hefele-Leclercq, Hist. IV,1, 212, IV,2, 1335; Perels, Nikolaus 206; Brezzi, Roma 61; Zimmermann, Papstabsetzungen 44.

Kommentar

Zur neuerlichen Verurteilung des Anastasius (zur Absetzung unter Leo IV. vgl. n. 307 ) deuten lediglich die Ann. Bertiniani an, daß dies auf einer Synode geschah. Bezeichnenderweise berichtet diese Quelle das Faktum nur im Zusammenhang mit dem erneuten Prozeß des Anastasius unter Papst Hadrian II., während dies in der Vita Hadriani des Lib. pont. in den Zusammenhang mit der Zulassung zur kirchlichen Kommunion zu Beginn von Hadrians Pontifikat gestellt wird. Die bei Hefele-Leclercq angeführten canones gehören nicht zu dieser Synode, vgl. Hartmann in MG Conc. III. Folgt man den Ann. Bertiniani darin, daß zur Verurteilung des Anastasius wirklich eine Synode zusammentrat, so ist diese am ehesten im Anschluß an die Weihe Benedikts III. zu vermuten. Die Annahme eines Zeitpunktes kurz davor (wie z. B. durch Hartmann in MG Conc. III auch als möglich erwogen) ist weniger wahrscheinlich, weil die Benediktvita nichts hierzu bei der Behandlung der päpstlichen Gegner (n. 351) berichtet. Zur "Versorgung" erhielt Anastasius vielleicht schon von Benedikt III. das Kloster S. Calixt bei der Kirche S. Maria Trastevere, jedenfalls ist er dort als Abt oder Mönch unter Nikolaus I. belegt, vgl. Perels, Nikolaus 213f. und Ferrari, Roman Monasteries 229.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 355, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-10-06_3_0_1_4_2_355_355
(Abgerufen am 18.04.2024).