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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

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Tod Lothars I. - In den urk. Lothars II die invokation: In nomine omnipotentis dei et salvatoris nostri Jesu Christi und der ständige titel: Hloth. divina praeveniente clementia rex; für die epoche bestimmung liegt nur unzureichendes material vor: regierungsiahre wie ind. sind okt. 15, no 1287 k., bereits umgesetzt; es war also eine septemberind. in gebrauch; vom sept. datirt nur eine urk. no 1292, die, nur abschriftlich erhalten und 860 angehörend, am 13. sept. weder a. reg. noch ind. erhöht hat; sind die daten genau überliefert und macht sich nicht etwa der zeitunterschied späterer ausfertigung geltend, so fällt die epoche sept. 14 - okt. 15, sie knüpft dann an den tod Lothars I an; daneben ergäbe sich die Bedaische ind., obwol in der kanzlei Lothars I, aus der auch das personal übernommen wurde, zuletzt nur die griechische ind. vom 1. sept. üblich war vgl. Wiener SB. 85,525. Mir scheint daher die möglichkeit nicht ganz ausgeschlossen, dass a. reg. und ind., wie dies auch anderweitig der fall ist, zugleich umgesetzt wurden. Das regelmässige verhältnis a. r. = ind. - 3 wird nur 862-66 durch teilweise erhöhung der differenz auf - 4 unterbrochen; der unterschied liegt in der höheren ind.

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Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1275d, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0855-09-29_1_0_1_1_0_2790_1275d
(Abgerufen am 18.04.2024).