Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I

Sie sehen den Datensatz 2547 von insgesamt 4511.

Synode der burgundischen erzbischöfe Remigius von Lyon, Agilmar von Vienne, Rodland von Arles zu Valence, versammelt auf befehl Lothars ian. 8, 9, Mansi 15, 1. Die beschlüsse betreffen grösstenteils kirchliche lehre und disciplin, sie beleuchten die verwilderten zustände des reichs; von bedeutung in beziehung auf die kapitularien sind c. 7: bitte an den landesfürsten die kanonische wahl der bischöfe zu gestatten, prüfung durch den metropoliten, etsi a servitio principis aliquis clericorum venerit, ut alicui civitati praeponatur episcopus; c. 8. bann für besitznahme von kirchengut; bei berufung auf verleihung durch den kaiser, einholung eines bescheids von diesem (vgl. ep. Nicolai I ad Adonem c. 3 Mansi 15,343); c. 10. neunte und zehnte auch von in laienhänden befindlichem kirchengut; c. 11. zur verhütung des meineides nicht beeidigung beider parteien (vgl. no 1030 c. 11); c. 12. gegen den gerichtlichen zweikampf, bannung dessen, der iemand in demselben tödtet, verweigerung des kirchlichen begräbnisses für den gefallenen; c. 13. vereintes vorgehen der bischöfe gegen die weltlichen grossen, welche gegen die kirche und die priesterliche autorität sich auflehnen; c. 18. vorsorge für die vernachlässigten schulen; c. 20. bewahrung des kirchenschatzes; c. 21. hintanhaltung der schädigung des kirchenguts durch tauschverträge; c. 22. einforderung der für die bischöflichen visitationsreisen bestimmten leistungen der geistlichen nur dann, wenn die visitation wirklich stattfindet. Die akten einer 2. burgundischen synode von 855, welche unter drohung des banns die restitution des kirchenguts fordert und über die räuber kirchliche strafen verhängt, hat Maassen in Wiener SB. 92,608 herausgegeben, ietzt auch Spicilegium Casinense 1,331.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI I n. 1169a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0854-00-00_1_0_1_1_0_2545_1169a
(Abgerufen am 28.03.2024).