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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Papst Leo IV. verhängt auf einer Synode in S. Peter (in Rom) (in ecclesia beati Petri apostolo mense Junio die XVIIIImo, indictione superius annotata [prima] ) über den ehemaligen Kardinalpresbyter Anastasius erneut (vgl. n. 288 ) das Anathem und bedroht alle mit derselben Strafe, die Anastasius zur Erlangung päpstlicher Würden helfen sollten (Sit ille a sanctis patribus et a nobis anathema, et omnes, qui ei sive in electione, quod absit, aut pontificatus honore adiutorium prestare vel solatium quodcumque voluerint, simili anathemate subiaceant) .

Überlieferung/Literatur

Erw.: n. 292. Reg.: J p. 233; JE I p. 336; Werminghoff, Synoden 620; MG Conc. III 298f. Lit.: Lapôtre, Anastasio 292f.; Hefele-Leclercq, Hist. IV,2 1324; Perels, Nikolaus 198; Arnaldi, Anastasio 26; Zimmermann, Papstabsetzungen 42; Hartmann, Synoden 237-239; Herbers, Leo 217-222.

Kommentar

Über das Konzil wissen wir nur aus dem in die Ann. Bertiniani inserierten Papstbrief, von dem sich eine Kopie auf einem Wandgemälde im Petersdom befunden haben soll, vgl. n. 292 . Vielleicht bezieht sich auch n. 238 auf dieses Konzil. Anschließend heißt es in den Annalen (wohl bereits von Hinkmar und nicht mehr Teil des Briefes, vgl. n. 292 ), dem Beschluß hätten Erzbischof Johannes von Ravenna, die Bischöfe Noting von Brescia und Sigifred von Reggio-Emilia (zu den nicht ganz sicheren Identifizierungen vgl. Hartmann in MG Conc. III 299 Anm. 11 und 12), die als episcopi domni imperatoris bezeichnet werden, sowie sechs Bischöfe der Kirchenprovinz Ravenna, 56 aus der Kirchenprovinz Rom und von anderswoher zugestimmt. Von weiteren Verhandlungsgegenständen der Synode wissen wir nichts, vgl. Hartmann. Einmalig unter den verschiedenen Sentenzen gegen Anastasius (vgl. z. B. n. 237, n. 288, n. 307) ist das ausdrückliche Gebot an alle, diesen beim Streben nach der Papstwürde nicht zu unterstützen. Ob hier ein späterer Zusatz (z. B. bei der Erneuerung des Bildes 855 [n. 379] oder durch Hinkmar von Reims) anzunehmen ist, bleibt unsicher. Gemeinhin wird dieser Passus auf das tiefe Zerwürfnis zwischen Papst Leo IV. und Anastasius gedeutet, vgl. insbesondere Perels. Zur Möglichkeit, n. 293 (Erinnerung der Kaiser an die rechtmäßige Einhaltung der Papsterhebung gemäß dem Paktum) hier einzuordnen, vgl. Herbers.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 291, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-06-19_1_0_1_4_2_291_291
(Abgerufen am 19.04.2024).