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RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I,4,2

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Erzbischof Hinkmar von Reims erbittet bei Papst Leo (IV.) zum zweiten Mal die Bestätigung der Synodalakten (von Soissons).

Überlieferung/Literatur

Erw.: JE 2822 und JE 2823 (vgl. MG Epist. VIII 36 n. *67). Reg.: Schrörs, Hinkmar 522 n. 66. Lit.: Schrörs, Hinkmar 68; Fuhrmann, Pseudoisidorische Fälschungen II 244; Goetting, Hildesheim 81.

Kommentar

Wie es in beiden Erwähnungen vorwurfsvoll heißt, übersandte Hinkmar die Synodalakten nicht; das im Text verwendete denuo bezieht sich wohl nicht, wie Schrörs, Hinkmar 566 Anm. 33 vermutete, auf n. 112 (vgl. Perels in MG Epist. VIII 36 Anm. 4), sondern auf das kurz zuvor erwähnte Schreiben n. 283. Zur dritten Anfrage Hinkmars vgl. n. 333 . Nikolaus I. gedenkt in den Briefen vor der Erwähnung von n. 290 des zweiten Gesuches, dessen Ablehnung auch mit der erneuerten Appellation der Ebo-Kleriker (n. 286) begründet wird. Deshalb kommt als Zeitpunkt etwa Mai 853 in Frage.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI I,4,2 n. 285, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-05-00_2_0_1_4_2_285_285
(Abgerufen am 28.03.2024).