RI I Karolinger 715-918 (926/962) - RI I
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(Papia civ. pal. r.) bestätigt dem kloster Montamiata im gebiet von Chiusi auf bitte des abts Angelbert laut der vorgelegten urkunde seines urgrossvaters Karl, seines grossvaters Ludwig, seines vaters Lothar (no 1057), Pippins und seiner eignen immunität (absque ullius hominis iudicium) und besitz innerhalb angegebener grenzen in der nähe des klosters und im gebiet von Chiusi. Herincus d. imp. canc. adv. Dructemiri. Ohne data und zeitangaben nur mit actum. Angebl. or. s. XI in Siena. Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 5,389. Fälschung, von derselben hand, welche auch das verunechtete 2. exemplar von no 1194 fertigte, auf grundlage der zum grossen teil wörtlich ausgeschriebenen urk. Lothars I no 1057, der auch der in urk. Ludwigs erst seit 866 auftretende titel 'divina ordinante providentia' entlehnt ist, mit benützung von no 1194, aus der die rekognition (mit dem wie im verunechteten exemplar verschlechtertem namen 'Herincus') und das actum stammt. Fanta hat in der ausgabe der urk. vgl. Mittheil. des Instituts f. öst. GF. 5,414 nur verunechtung durch interpolationen angenommen. Wäre diese mildere annahme immerhin möglich, so wird sie doch dadurch unwahrscheinlich, dass diese durch ihr ungeschick (so statt antecessores zweimal successores nostri) sich scharf abhebenden interpolationen die ganze urk. durchsetzen, so dass in der grossen interpolation der besitzungen (offenbar gefertigt infolge des besitzstreites mit Chiusi vgl. bulle Leos IX 1050 aug. 6 Jaffé Reg. pont. 2. ed. no 4232, Stumpf no 1441) die absicht der fälschung unverkennbar vorliegt und das stück auch von einem mann angefertigt wurde, der auch sonst in dieser weise arbeitete. In diesem stück auch ein andrer abtname als in no 1194. Wegen der beziehungen zum verunechteten exemplar von no 1194 hier eingereiht.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI I n. 1195, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/0853-00-00_1_0_1_1_0_2595_1195
(Abgerufen am 17.04.2024).